Mitarbeiterbeteiligungen: Schenk doch mal Shares

Weihnachten ist vorbei, das neue Jahr hat begonnen und es steht wieder die Jahresplanung an. Viele Fragen sich, was war im letzten Jahr nicht so gut und was kann ich besser machen? Reflektionen, die sicher hier und da auch auf die Zielvereinbarungsgespräche Auswirkungen haben, die traditionell Anfang des Jahres stattfinden. Und fragen Sie sich dabei vielleicht, was dieses ganze Performance Management eigentlich soll? Dann geht es Ihnen so, wie vielen Ihrer Kolleg:innen und wir möchten Ihnen einen nicht mehr ganz neuen, aber einen sehr lohnenden Gedanken für Ihr unternehmerisches Jahr 2022 mitgeben.

Wie wäre es Ihren Mitarbeiter:innen für das Jahr 2022 virtual Shares zu schenken und ein Mitarbeiterbeteiligungen-Programm aufzusetzen?

Keine Sorge, dies ist kein Aufruf zum neuen Sozialismus und der Überführung unserer Unternehmen in eine neue Form der Genossenschaft. Dies ist ein kleiner Hinweis auf eines der zentralen Instrumente, welches die Start-Ups, Technologieführer aus der ganzen Welt und die neuen Superstars in DAX, NYSE und S&P500, nutzen.

Machen Sie Ihr Team zu Unternehmer:innen und stellen Sie nachhaltig sicher, dass Sie einen Vorteil im globaler werdenden „War for Talent“ haben und darüber auch noch ein perfektes Anreizsystem in Ihrem Performance Management setzen.

Mitarbeiterbeteiligungsprogramme gibt es in vielen verschiedenen Formen. Sie erfreuen sich, wie wir finden auch völlig zu Recht, in letzter Zeit zunehmender Beliebtheit.

HR Blog - Mitarbeiterbeteiligungen

Mitarbeiterbeteiligungen: Aber was ist das eigentlich?

Mitarbeiterbeteiligungsprogramme verfolgen in erster Linie das Ziel, Mitarbeiter:innen langfristig an das Unternehmen zu binden und diese zu motivieren zum Unternehmenserfolg beizutragen und daran schlussendlich monetär zu partizipieren.

Heute möchten wir Ihre Aufmerksamkeit auf die virtuellen Mitarbeiterbeteiligungen lenken. Denn ein ESOP (Employee Stock Ownership Plan) oder ein VSP (Virtual Share Programm) ist ein Fundament, auf dem viele hochmoderne Unternehmen ihren Erfolg aufbauen.

So hat beispielsweise der Hamburger Versicherungsmakler wefox mittlerweile mehr als 250 Millionen Euro an Wert für seine Mitarbeiterbeteiligung allokiert. Das schwedische FinTech Klarna ging neulich durch die Presse, weil es sogar noch vor einem Börsengang bereits mehr als 70 Millionäre in seiner Belegschaft hervorgebracht hat und die Legende besagt, dass bei Facebook (heute Meta) sogar der Maler, der das Logo an die Wand eines der ersten Büros gepinselt hat durch ein paar wenige Anteile am Unternehmen Facebook einen doch sehr ansehnlichen Reichtum anhäufen konnte.

Ist Ihnen bei diesen Summen schwindelig und sie denken, dass dies in keiner Welt gerechtfertigt sein kann? Wefox hat in nur 6 Jahren ein Unternehmen geschaffen, das mehr als 3 Milliarden Euro Wert sein dürfte. Klarna ist sogar ein noch deutlich krasseres Beispiel. Die Schweden haben in nur 16 Jahren Europas wertvollstes Unicorn geschaffen mit einem Unternehmenswert von geschätzten 37 Milliarden Euro und damit mehr als deutsche Großkonzerne wie die Munich Re, die E.On oder Merck erwirtschaftet. Noch krasser wirkt da der Blick über den großen Teich. Globale Tech Konzerne haben in nur sehr wenigen Jahren unglaubliche Werte erschaffen und Facebook ist beispielsweise runde achtmal mehr wert als der deutsche Volkswagenkonzern.

Bei den virtuellen Beteiligungsprogrammen erhalten die Mitarbeiter:innen also virtuelle Aktien (virtual Stocks oder Phantom Stocks genannt). Diese begründen daher keinen gesellschaftsrechtlichen Anspruch (z.B. kein Anspruch auf Informations,- oder Stimmrechte oder gesellschaftsrechtliche Teilhabe am Jahresergebnis), sondern geben eine nur wirtschaftliche Partizipation als schuldrechtlichen Anspruch, zu einem bestimmten Zeitpunkt (Exit) wieder.

Dies hat für das Unternehmen zum Beispiel auch den Vorteil, dass es nicht zahllose Gesellschafter hat und ein Gang zum Notar damit in der Regel auch nicht verbunden ist.

Die ESOP/VSP bieten viele Vorteile (z.B. Steigerung der Attraktivität, Vermögensbildung von Mitarbeiter:innen, bessere Wettbewerbsfähigkeit, Förderung der Loyalität, Mitarbeiter:innenbindung, geringer Verwaltungsaufwand) und machen das Unternehmen eben nicht durch ein Aufblähen der Gesellschafterstrukturen handlungsunfähig oder für Investoren uninteressant.

Es ist eine Reise für ein Unternehmen ESOP/VSP zu integrieren, aber eine lohnende, wie wir finden. Wir möchten Sie gerne Schritt für Schritt mitnehmen und Ihnen in den nächsten Wochen ein paar Basics mit auf den Weg geben.

Da es Einiges zu beachten gilt, wollen wir ein paar grundlegende Begriffe, die in diesem Zusammenhang fallen, erläutern:

„Strike Price“= Ausübungspreis oder Basiswert (nur Wertsteigerung kommt zur Auszahlung!)
„Vesting“ = Unverfallbarkeit. Der Vestingzeitraum definiert welche Ansparfrist erforderlich ist, damit der Mitarbeitende einen potenziellen Auszahlungsanspruch erhalten kann. Die Phantom Stocks werden regelmäßig nicht vollständig zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gewährt, sondern wachsen dem Mitarbeitenden über einen bestimmten Zeitraum an. Sie verfallen darüber hinaus in der Regel ersatzlos, wenn das Arbeitsverhältnis vor Ablauf des Ansparzeitraums endet. Phantom Stocks, die noch nicht vollständig und endgültig angespart wurden, verfallen meistens ersatz- und entschädigungslos, wenn das Dienst- bzw. Arbeitsverhältnis zwischen dem Mitarbeiter und der Gesellschaft vor Ablauf des Ansparzeitraums endet. In der Praxis hat sich ein Ansparzeitraum von drei und vier Jahren mit einem einjährigen Cliff etabliert.
„Cliff“ = Mindestzeitraum

Die VSP differenzieren sodann nach dem sog.

„Good Leaver“ = wenn der Mitarbeiter aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grund, wie beispielsweise Berufsunfähigkeit oder längerfristige Krankheit, aus dem Unternehmen ausscheidet.

und dem

„Bad Leaver“ = der Mitarbeitende scheidet aus und hat dieses Ausscheiden zu vertreten, z.B. wegen einer verhaltensbedingten oder einer fristlosen Kündigung seitens der Gesellschaft.
Exit/ Exercise Event = das ist das Ereignis, an das die Auszahlungsansprüche der Mitarbeitenden geknüpft werden, z.B. Share-Deal oder Asset-Deal oder der IPO-Exit, also der Börsengang.

Bei der rechtlichen Gestaltung von ESOP/VSP sind neben arbeitsrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen, auch steuerrechtliche Gesichtspunkte zu bedenken und entsprechend zu berücksichtigen. Hierzu dann mehr im nächsten Teil unserer Reihe.

Wo sich Start-Ups zunehmend gerne auf diese Reise begeben, sind die Mittelständler zurückhaltend. Aber gerade für die sind die ESOP/VSP auch ein spannendes und reizvolles Instrument, mit dem sie Mitarbeiter:innen gut anbinden und binden können. Die Mittelständler ringen ebenso um gute Mitarbeiter:innen, können häufig aber allein schon bei den Gehaltsstrukturen nicht mithalten. Es besteht, so in der Praxis etabliert, grundsätzlich auch kein Grund, die Ausgabe von Phantom Stocks auf Führungs,-oder Fachkräfte zu beschränken. Auch alle anderen Mitarbeiter:innen können schließlich durch ihre Leistungen zum Unternehmenserfolg beitragen.

Schenken Sie Ihren Mitarbeitenden Shares und machen Sie sie zu Ihren Verbündeten auf dem herausfordernden Weltmarkt.

„Lassen Sie uns gemeinsam davon träumen, dass wir alle in unseren modernen Unternehmenswelten des neuen Jahrtausends ähnliche Werte schaffen können, wie es uns schon längst von den neuen Vorbildern vorgelebt wird“
(Dr. Matthias Hofmuth).

In Zeiten einer sich verändernden Arbeitswelt bieten virtual Shares ganz sicher einen Wettbewerbsvorteil beim Kampf um die besten Mitarbeiter:innen. Und ganz nebenbei sind sie ein gutes Mittel diese Mitarbeiter zu motivieren und auch behalten zu dürfen. Und mal ehrlich: Freuen Sie sich auf die nächsten Jahreszielvereinbarungen?

HAPPY NEW YEAR

Nela Softic

Rechtsanwältin

Autorin Nela Softic

10. Januar 2022

Matthias Hofmuth - HR-Blog

Beirat: CLEVIS GmbH
Head of People & Organization at Xentral
Former Head of HR at Flixbus

Autor Matthias Hofmuth

10. Januar 2022