Urlaubsanspruch bei Teilzeit: Grundlagen, Sonderregelungen und Rechner

Die Arbeitswelt wird zunehmend flexibler und individueller gestaltet, und immer mehr Arbeitnehmer entscheiden sich dafür, in Teilzeit zu arbeiten. Doch gerade rund um das Thema Teilzeitarbeit kommen besonders häufig Fragen auf, die rechtlich klar geregelt, jedoch manchmal schräge Interpretationsspielräume bieten können. Einer der häufigsten Themenbereiche, mit denen sich Personaler:innen, Führungskräfte und HR-Teams befassen müssen, ist der Urlaubsanspruch bei Teilzeit.

In diesem Artikel erläutern wir Ihnen umfassend und verständlich, wie Sie den Urlaubsanspruch korrekt berechnen, worauf Sie bei unterschiedlichen Teilzeitmodellen achten sollten und wie Sie Stolperfallen sicher umgehen können.

Grundlagen zum Urlaubsanspruch bei Teilzeitarbeit

Grundsätzlich gelten für Teilzeitbeschäftigte dieselben arbeitsrechtlichen Regelungen wie für Vollzeitbeschäftigte. Das bedeutet vor allem, dass Teilzeitkräfte gegenüber Vollzeitkräften gesetzlich nicht benachteiligt werden dürfen (§ 4 Abs. 1 TzBfG – Teilzeit- und Befristungsgesetz). Davon betroffen sind insbesondere Regelungen zu Urlaubsansprüchen.

Laut Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) haben Arbeitnehmer bei einer Sechs-Tage-Woche mindestens Anspruch auf 24 Werktage (Mo-Sa) Erholungsurlaub pro Kalenderjahr. Bezogen auf eine Fünf-Tage-Arbeitswoche ergibt sich analog ein gesetzlicher Mindesturlaub von 20 Urlaubstagen im Jahr.

Berechnung Urlaubsanspruch bei Teilzeitarbeit – Formel und Beispiel

Um den Urlaubsanspruch bei Teilzeitarbeit zu berechnen, hat sich in der Praxis folgende einfache Formel bewährt:

Urlaubsanspruch Teilzeit = (Jahresurlaub Vollzeit ÷ Wochenarbeitstage Vollzeit) × Wochenarbeitstage Teilzeit

Anhand eines simplen Beispiels lässt sich die Berechnung anschaulich darstellen:

Beträgt der Urlaubsanspruch bei Vollzeit 30 Tage jährlich in einer Fünf-Tage-Woche, errechnet sich der Anspruch für eine Teilzeitkraft mit 3 Arbeitstagen pro Woche wie folgt:

(30 ÷ 5) × 3 = 18 Urlaubstage pro Jahr

Dieser Berechnungsschritt ist transparent, nachvollziehbar und ermöglicht eine faire Behandlung aller Mitarbeitenden unabhängig von ihrem Beschäftigungsumfang.

Urlaubsrechner Teilzeit

Urlaubsanspruch-Rechner

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Urlaubsanspruch bei Teilzeitarbeit mit ungleichmäßig verteilter Regelarbeitszeit

Ein Spezialfall ergibt sich, wenn Mitarbeiter:innen ihre Arbeitstage nicht in gleichmäßiger Zahl jede Woche absolvieren, sondern beispielsweise wechselnd über das Jahr verteilt tätig sind. In solchen Fällen wird der Urlaubsanspruch basierend auf der durchschnittlichen Anzahl der Wochenarbeitstage innerhalb eines zugrunde gelegten Zeitraums (meistens das Kalenderjahr) berechnet.

Ein Beispiel hierfür wäre ein Arbeitsplatz, in dem Mitarbeitende im Schnitt an zwei Tagen pro Woche arbeiten, jedoch der Arbeitseinsatz variiert, mal ein Tag, dann drei Tage pro Woche.

Ist dies der Fall, erfolgt eine Durchschnittsbildung:

Gesamte vertraglich vereinbarte Arbeitstage/Jahr ÷ 52 Wochen = Durchschnittliche Arbeitstage pro Woche.

Dieser Durchschnitt wird anschließend in der bereits vorgestellten Berechnungsformel verwendet, um den jährlichen Urlaubsanspruch zu bestimmen.

Teilzeitkräfte und Feiertage – etwaige Stolperfalle beachten

Ein häufig übersehenes Detail bei der Urlaubsberechnung und -gewährung sind die Feiertage. Relevant dabei ist, wann Mitarbeitende regelmäßig arbeiten: wenn ein Feiertag auf einen Tag fällt, an dem die Mitarbeitenden aus Teilzeitgründen ohnehin nicht gearbeitet hätten, entsteht kein gesonderter Anspruch auf eine nachträgliche Gutschrift des Feiertages. Umgekehrt dürfen Mitarbeitende nicht ausgerechnet für den Feiertag Urlaub nehmen müssen. Hier müssen HR-Verantwortliche und Abteilungsleitung sorgfältig abwägen, um eine faire Beurteilung sicherzustellen.

Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit – So gehen Sie mit Resturlaub um

Immer wieder ergibt sich in Unternehmen der Fall, dass Mitarbeitende während eines Jahres von einer Vollzeit- in eine Teilzeitbeschäftigung wechseln.

Folgendes Vorgehen ist korrekt und rechtlich einwandfrei:

  • Hat der Mitarbeitende zum Zeitpunkt der Umstellung von Vollzeit auf Teilzeit noch nicht genommenen Resturlaub, darf der bereits erworbene Urlaub nicht nachträglich reduziert werden. Vielmehr bleibt dieser Anspruch, bemessen nach den vorherigen Vollzeit-Konditionen, erhalten. Eine Kürzung oder anteilige Berechnung rückwirkender Art ist nicht erlaubt.
  • Ab dem Datum des Teilzeitbeginns erfolgt die Urlaubsberechnung für die verbleibenden Monate basierend auf den neuen, reduzierten Wochenarbeitstagen.

Dieselbe Logik gilt auch bei der Rückkehr von Teilzeit auf Vollzeit.

Urlaubsanspruch bei Minijobs – Gilt hier eine Sonderregelung?

Alle genannten Prinzipien gelten explizit auch für Minijobs, also Beschäftigungen auf 556-Euro-Basis. Da Minijobber arbeitsrechtlich als Teilzeitkräfte gelten, gelten dieselben Berechnungsmethoden und Ansprüche wie bei Teilzeitangestellten, sodass auch Minijobber:innen gesetzliche Urlaubsansprüche geltend machen können.

Diese Punkte sollten Sie beim Urlaubsanspruch in Teilzeitarbeit besonders berücksichtigen: 

  • Gleichbehandlungsgrundsatz: Stellen Sie stets sicher, dass sich Ihre Regelungen beim Urlaubsanspruch niemals diskriminierend oder benachteiligend auf Teilzeitarbeitende auswirken.
  • Transparenz und Klarheit bei Berechnungen: Kommunizieren Sie die Berechnung von Urlaubsansprüchen verständlich, transparent und nachvollziehbar für HR-Teams und Mitarbeitende.
  • Feiertage beachten: Prüfen Sie Arbeitszeiten und etwaige Probleme bei Feiertagen, um konfliktfreie Lösungen zu gewährleisten.
  • Berücksichtigung von Übergangssituationen wie Wechsel zwischen Voll- und Teilzeit zur korrekten Behandlung des Urlaubsanspruches.
  • Klare Dokumentation und Nachvollziehbarkeit der Arbeitszeitmodelle innerhalb der Personalakte.

Der korrekte und transparente Umgang beim Urlaubsanspruch schützt Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen vor Konflikten und trägt zur Motivation, Zufriedenheit sowie Produktivität der Belegschaft entscheidend bei. Indem Unternehmen ihr Verständnis und ihre Umsetzung beim Urlaubsanspruch immer wieder auf den Prüfstand stellen und in ihrem HR-System konsequent abbilden, sorgen sie nicht nur für Rechtssicherheit, sondern fördern ebenso ein wertschätzendes und professionelles Arbeitsumfeld.

Rechtliche Anforderungen zum Urlaubsanspruch bei Teilzeit – Diese Aspekte sollten Sie beachten

Neben der grundsätzlichen Berechnung des Urlaubsanspruchs für Teilzeitkräfte sind weitere rechtliche Regelungen von Bedeutung, um als Arbeitgeber juristisch auf der sicheren Seite zu sein.

Achten Sie insbesondere auf folgende Aspekte:

  • Diskriminierungsverbot (§ 4 TzBfG): Teilzeitbeschäftigte dürfen aufgrund ihrer verringerten Stundenanzahl nicht schlechter gestellt werden als vergleichbare Mitarbeitende in Vollzeit; beachten Sie dies insbesondere bei freiwilligen Zusatzurlaubstagen oder Urlaubsregelungen aus Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen.
  • Beschäftigungsverbot (§ 24 MuSchG): Während des gesetzlichen Mutterschutzes besteht der volle Urlaubsanspruch weiter fort, auch bei Beschäftigung in Teilzeit.
  • Urlaubsabgeltung (§ 7 Abs. 4 BUrlG): Nicht genommener Urlaub muss bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausbezahlt werden – dies gilt ebenso für Teilzeitarbeitnehmende.
  • Urlaubsübertragung (§ 7 Abs. 3 BUrlG): Grundsätzlich gilt eine Übertragung des Urlaubs nur bei besonderen betrieblichen oder persönlichen Gründen ins folgende Jahr; beachten Sie diese Frist auch bei Mitarbeitenden in Teilzeitbeschäftigung.

Um potenzielle Streitigkeiten und kostenintensive Rechtsfolgen zu vermeiden, sollten Sie diese rechtlichen Aspekte sorgfältig berücksichtigen und entsprechend dokumentieren.

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Vor- und Nachteile von Teilzeitarbeit im Hinblick auf den Urlaubsanspruch

Teilzeitarbeit bietet sowohl für Unternehmen als auch Mitarbeitende klare Vorzüge, bringt jedoch auch Herausforderungen mit sich.

Diese unterschiedlichen Aspekte haben direkten Einfluss auf die Planung und Verwaltung des Urlaubsanspruchs:

Vorteile Nachteile
  • Höhere Flexibilität und bessere Work-Life-Balance der Mitarbeitenden
  • Attraktivität des Arbeitgebers durch flexible Arbeitszeitmodelle
  • Ressourcenoptimierte Einsatzplanung von Personal entsprechend des tatsächlichen Arbeitsaufkommens
  • Erhöhter administrativer Aufwand und komplexere Urlaubsverwaltung
  • Risiko von Missverständnissen bei ungleichmäßiger Verteilung der Arbeitszeiten
  • Komplizierte Berechnung bei Wechsel zwischen Vollzeit und Teilzeit oder variablen Wochenarbeitszeiten

Schritt für Schritt zum korrekten Umgang mit dem Urlaubsanspruch bei Teilzeitarbeit

Um sicherzustellen, dass die Berechnung und Umsetzung des Urlaubsanspruches für Teilzeitbeschäftigte in der Praxis reibungslos funktioniert, empfiehlt sich ein strukturiertes Vorgehen.

Die folgenden Schritte helfen Ihnen dabei, etwaige Fehler zu vermeiden und eine faire, klare und gesetzeskonforme Urlaubsregelung für Ihre Mitarbeitenden zu gewährleisten:

1.Vertragliche Arbeitszeit prüfen: Prüfen Sie die arbeitsvertragliche Grundlage und klären Sie, wie viele Arbeitstage pro Woche konkret vereinbart wurden.

2.Sonderfälle berücksichtigen: Identifizieren Sie eventuelle Sonderfälle wie die ungleichmäßige Wochenarbeitszeitverteilung und berechnen Sie gegebenenfalls den Durchschnittswert korrekt.

3.Urlaubsanspruch korrekt berechnen: Verwenden Sie regelmäßig die etablierte Formel(Urlaub Vollzeit / Wochenarbeitstage Vollzeit × Wochenarbeitstage Teilzeit),um die Urlaubsansprüche zuverlässig und nachvollziehbar zu bestimmen.

4.Transparente Dokumentation sicherstellen: Dokumentieren Sie Berechnungen und Ergebnisse transparent in Ihrer HR-Software oder der Personalakte.

5.Mitarbeitende transparent informieren: Informieren Sie betroffene Mitarbeitende frühzeitig und transparent über die konkreten Ergebnisse der Berechnung und deren arbeitsrechtlichen Hintergründe.

6.Anpassungen bei Veränderungen vornehmen: Überprüfen Sie insbesondere bei Veränderungen (Wechsel Voll-/Teilzeit, Wechsel der Arbeitstage etc.) zeitnah die Berechnung und passen Sie diese umgehend an.

Fazit

Der korrekte Umgang mit dem Urlaubsanspruch bei Teilzeitarbeit ist für Unternehmen nicht nur gesetzlich Pflicht, sondern trägt wesentlich zur Arbeitszufriedenheit und Konfliktminimierung innerhalb der Belegschaft bei. Obwohl die grundlegenden Berechnungsmethoden übersichtlich und einfach handhabbar sind, stellen Sonderfälle wie unregelmäßige Wochenarbeitszeiten, Feiertagsregelungen oder Übergänge zwischen Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung immer wieder Stolperfallen dar. Indem Unternehmen kontinuierlich hohe Transparenz in der Berechnung sichern und verlässlich dokumentieren, fördern sie das Vertrauen, die Motivation und Produktivität ihrer Mitarbeitenden.

Die Nutzung moderner, speziell auf HR-Prozesse abgestimmter Software sowie eine regelmäßige Schulung der verantwortlichen Teams erhöhen zusätzlich die Prozesssicherheit und reduzieren fehlerbedingten administrativen Aufwand. Letztlich zeigen klar strukturierte und nachvollziehbare Urlaubsregelungen, dass Teilzeitarbeit tatsächlich flexibel und effektiv in Unternehmen etabliert werden kann – zum Vorteil aller Beteiligten.

Wie berechnet man den Urlaubsanspruch für Teilzeitkräfte richtig?

Der Urlaubsanspruch bei Teilzeit berechnet sich über die Formel: Vollzeiturlaub ÷ Wochenarbeitstage Vollzeit × Teilzeitarbeitstage pro Woche.

Gibt es beim Urlaubsanspruch Unterschiede zwischen Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten?

Gesetzlich dürfen Teilzeitbeschäftigte nicht schlechter gestellt werden, ihr Urlaubsanspruch richtet sich jedoch anteilig nach der Zahl ihrer Arbeitsage pro Woche.

Wie wird der Urlaubsanspruch bei unregelmäßig arbeitenden Teilzeitbeschäftigten berechnet?

Für unregelmäßige Arbeitszeiten berechnet man den Urlaubsanspruch anhand der durchschnittlich geleisteten Wochenarbeitstage über das Kalenderjahr verteilt.

Erhalten Mitarbeitende beim Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit ihren Resturlaub unverändert?

Ja, bereits erworbener Vollzeiturlaub darf nicht gekürzt werden; nach dem Wechsel erfolgt die weitere Berechnung anteilig anhand der neuen Arbeitszeit.

Haben Minijobber ebenfalls gesetzlichen Anspruch auf Urlaub?

Ja, Minijobber gelten arbeitsrechtlich als Teilzeitkräfte und haben somit ebenfalls Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub.