Minijob Urlaubsrechner
Sie möchten wissen, wie viele Urlaubstage Ihnen als Minijobber:in zustehen? Mit unserem Minijob-Urlaubsrechner können Sie schnell und einfach Ihren gesetzlichen Urlaubsanspruch berechnen.
Urlaubsanspruch im Minijob – Ein Überblick
Der Urlaubsanspruch im Minijob beschreibt das Recht von geringfügig Beschäftigten auf bezahlten Erholungsurlaub. Auch Minijobber:innen unterliegen den Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes (§ 3 BUrlG) und haben – genau wie Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigte – Anspruch auf den gesetzlich vorgeschriebenen Mindesturlaub. Die Anzahl der Urlaubstage richtet sich dabei nach den regelmäßig gearbeiteten Tagen pro Woche und wird anteilig berechnet.
Wie wird der Urlaubsanspruch im Minijob ermittelt?
Die Berechnung des Urlaubsanspruchs erfolgt anhand der regelmäßig gearbeiteten Tage pro Woche. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt vier Wochen pro Jahr. Bei einer 5-Tage-Woche ergibt das mindestens 20 Urlaubstage, während es bei einer 6-Tage-Woche mindestens 24 Urlaubstage sind.
Minijobber:innen, die nicht an allen Tagen der Woche arbeiten, haben einen anteiligen Urlaubsanspruch.
Dieser wird nach folgender Formel berechnet:
(Urlaubstage Vollzeit / Arbeitstage Vollzeit) × eigene Arbeitstage = Urlaubsanspruch
Beispiele für die Urlaubsberechnung im Minijob
Mit unserem Minijob-Urlaubsrechner können Sie unkompliziert herausfinden, wie viele Urlaubstage Ihnen zustehen. Die Berechnung basiert auf den wöchentlichen Arbeitstagen und dem für Vollzeitkräfte geltenden Urlaubsanspruch.
Beispiel 1:
- Vollzeitkraft mit einer 6-Tage-Woche und 24 Urlaubstagen
- Minijobber arbeitet 3 Tage pro Woche
- Urlaubsanspruch: 12 Tage pro Jahr
Formel: (Urlaubstage Vollzeit / Arbeitstage Vollzeit) × Arbeitstage Minijob
Berechnung: (24 / 6) × 3 = 12
Beispiel 2:
- Vollzeitkraft mit einer 5-Tage-Woche und 20 Urlaubstagen
- Minijobber arbeitet 3 Tage pro Woche
- Urlaubsanspruch: 12 Tage pro Jahr
Formel: (Urlaubstage Vollzeit / Arbeitstage Vollzeit) × Arbeitstage Minijob
Berechnung: (20 / 5) × 3 = 12
Wichtige Hinweise
Der Urlaubsanspruch eines Minijobbers hängt davon ab, ob das Unternehmen eine 5- oder 6-Tage-Woche als Grundlage verwendet. Viele Arbeitgeber gewähren ihren Beschäftigten mehr als den gesetzlichen Mindesturlaub, insbesondere wenn tarifliche oder vertragliche Regelungen dies vorsehen. In zahlreichen Unternehmen sind 24 oder mehr Urlaubstageüblich.
Fazit: Minijob-Urlaubsrechner
Minijobber:innen haben den gleichen gesetzlichen Urlaubsanspruch wie Vollzeitkräfte, jedoch wird dieser anteilig auf die wöchentlichen Arbeitstage berechnet. Viele Arbeitgeber bieten mehr Urlaubstage als das gesetzliche Minimum. Um Ihren individuellen Urlaubsanspruch zu berechnen, nutzen Sie einfach unseren Minijob-Urlaubsrechner.
Wie viel Urlaub steht mir als Minijobber:in zu?
Ihr Urlaubsanspruch richtet sich nach der Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage. Arbeiten Sie beispielsweise 3 Tage pro Woche, erhalten Sie bei einer 5-Tage-Woche als Vollzeitbasis 12 Urlaubstage pro Jahr.
Wird der Urlaub im Minijob bezahlt?
Ja, während Ihres Urlaubs erhalten Sie Urlaubsentgelt, das auf dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochenbasiert.
Wie berechne ich meinen Urlaubsanspruch im Minijob?
Teilen Sie die Urlaubstage einer Vollzeitkraft durch die regulären Arbeitstage einer Vollzeitstelle und multiplizieren Sie das Ergebnis mit Ihren eigenen wöchentlichen Arbeitstagen.
Darf mir mein Arbeitgeber den Urlaub verweigern?
Nein, der gesetzliche Urlaub ist verpflichtend. Falls Ihr Arbeitgeber den Urlaub nicht gewährt, können Sie rechtliche Schritte einleiten.
Was passiert mit nicht genommenem Urlaub?
Normalerweise muss der Urlaub im laufenden Jahr genommen werden. In bestimmten Fällen kann er jedoch bis zum 31. März des Folgejahres übertragen werden.