Steuerfreibetrag: Warum gibt es den Grundfreibetrag? Steuerfreibetrag und Nebenverdienste: Worauf ist zu achten?

Der Steuerfreibetrag ist eine zentrale Regelung im deutschen Steuerrecht, die sicherstellt, dass ein bestimmter Teil des Einkommens steuerfrei bleibt. Besonders wichtig ist hierbei der Grundfreibetrag, der allen Steuerzahler:innen zusteht. Er wird regelmäßig angepasst, um die steigenden Lebenshaltungskosten zu berücksichtigen. Im Jahr 2024 beträgt der Grundfreibetrag 11.604 € für Alleinstehende und 23.208 € für Verheiratete. Einkommen bis zu dieser Grenze wird also nicht durch mit der Einkommenssteuer besteuert. Zum Jahr 2025 soll er auf 12.060 € bzw. 24.120 € steigen. Dadurch bleibt ein größerer Anteil des Einkommens steuerfrei, um das Existenzminimum zu sichern. Arbeitnehmer:innen müssen dafür keinen Antrag stellen – der Freibetrag wird automatisch bei der Lohnabrechnung berücksichtigt.

Warum gibt es den Grundfreibetrag?

Der Grundfreibetrag basiert auf dem sogenannten Existenzminimumbericht, den die Bundesregierung alle zwei Jahre veröffentlicht. In diesem Bericht werden Faktoren wie Preissteigerungen, Wohnkosten und andere notwendige Ausgaben berücksichtigt. Ziel ist es, sicherzustellen, dass niemand auf Einkommensteile Steuern zahlen muss, die für grundlegende Lebenshaltungskosten benötigt werden. Neben dem Grundfreibetrag gibt es weitere steuerliche Entlastungen wie Pauschbeträge und Freigrenzen. Pauschbeträge (z. B. der Werbungskostenpauschbetrag) reduzieren das zu versteuernde Einkommen, während Freigrenzen dazu führen, dass ein Betrag bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei bleibt – wird diese Grenze überschritten, ist allerdings der gesamte Betrag steuerpflichtig.

Steuerfreibetrag und Nebenverdienste: Worauf ist zu achten?

Viele Menschen fragen sich, ob der Steuerfreibetrag auch für Minijobs oder Nebenverdienste gilt. Die Antwort hängt von der Art des Einkommens ab.

Minijobs:

Ein Minijob mit einer Verdienstgrenze von 538 € monatlich (ab 2025: 556 €) wird pauschal besteuert. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber die Steuer pauschal abführt und der Lohn in der Regel nicht mit dem persönlichen Einkommensteuersatz verrechnet wird. Dadurch spielt der Grundfreibetrag hier keine Rolle – das Einkommen bleibt aber dennoch steuerlich begünstigt.

Nebenberufliche Selbstständigkeit:

Wer neben dem Hauptberuf noch einer freiberuflichen Tätigkeit oder einer selbstständigen Nebentätigkeit nachgeht, kann den Grundfreibetrag nutzen. Solche Einkünfte müssen zwar in der Steuererklärung angegeben werden, unterliegen aber erst dann der Einkommensteuer, wenn sie zusammen mit anderen Einkünften den Freibetrag übersteigen. Es gibt zudem spezielle Freibeträge, wie die Übungsleiterpauschale (3.000 € pro Jahr) oder die Ehrenamtspauschale (840 € pro Jahr), die bestimmte nebenberufliche Tätigkeiten zusätzlich steuerlich begünstigen.

Nebeneinkünfte aus Kapitalerträgen oder Vermietung:

Auch Einkünfte aus Kapitalanlagen (z. B. Zinsen oder Dividenden) oder Vermietung und Verpachtung werden steuerlich berücksichtigt. Hier gelten allerdings eigene Freibeträge, wie der Sparerpauschbetrag von derzeit 1.000 € für Alleinstehende (2.000 € für Verheiratete). Überschreiten die Einkünfte diese Grenze, wird der darüber liegende Betrag versteuert – der Grundfreibetrag bleibt dabei aber erhalten.
Wer neben dem Haupteinkommen noch zusätzlich verdient, sollte sich genau informieren, welche steuerlichen Regelungen für die jeweilige Einkommensart gelten. Eine kluge Steuerplanung kann dabei helfen, die Steuerlast zu optimieren und gesetzliche Freibeträge bestmöglich zu nutzen.

Fazit: Steuerfreibetrag optimal nutzen

Der Grundfreibetrag ist eine wichtige steuerliche Entlastung für alle Arbeitnehmer:innen und Selbstständigen. Dank regelmäßiger Anpassungen bleibt das Existenzminimum steuerfrei, sodass Bürger:innen mehr von ihrem Einkommen behalten. Wer zusätzlich von weiteren Steuererleichterungen profitieren möchte, sollte sich mit den Themen Pauschbeträge und Freigrenzen auseinandersetzen. Besonders bei Nebenverdiensten kann eine gezielte Steuerplanung helfen, Abgaben zu minimieren und finanzielle Vorteile zu nutzen.

Wann hat man einen Steuerfreibetrag?

Jedem Steuerzahler und jeder Steuerzahlerin steht automatisch der sogenannte Grundfreibetrag zu. Der Grundfreibetrag liegt 2025 bei 12.096 Euro (2024: 11.784 Euro), für Ehepaare verdoppelt sich der Betrag. Liegen die Einkünfte unter diesem Betrag, müssen Sie keine Steuern zahlen.

Wie hoch ist der Steuerfreibetrag 2025?

Für das Jahr 2025 beträgt der Grundfreibetrag 12.096 Euro. Liegt Ihr Einkommen unter oder genau bei diesem Betrag, ist es steuerfrei.

Wer hat Recht auf Steuerfreibetrag?

Steuerfreibeträge kommen grundsätzlich für alle Steuerpflichtigen infrage. Nicht nur Arbeitnehmende oder Selbstständige können davon profitieren, sondern auch Auszubildende, Studierende oder Rentner.

Wie viel Einkommen ist steuerfrei?

Es ergibt sich keine Einkommensteuerschuld, sofern Ihr zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag nicht übersteigt (12.096 Euro).

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