Personaldaten: Definition, Vor- und Nachteile, Datenschutz und Regeln

Personaldaten spielen in jedem Unternehmen eine wichtige Rolle. Denn sie beinhalten sensible Informationen über die Mitarbeiter:innen, die korrekt verwaltet und geschützt werden müssen. In diesem Artikel erfahren Sie, was Personaldaten sind, welche Datenschutzregeln gelten und wie Unternehmen eine datenschutzkonforme Verwaltung sicherstellen können. Zudem werden die Vor- und Nachteile von Personaldaten beleuchtet und wichtige Fragen geklärt.

Definition: Was sind Personaldaten?

Personaldaten sind personenbezogene Informationen, die sich auf Mitarbeiter:innen beziehen und von Unternehmen im Rahmen des Arbeitsverhältnisses erhoben, verarbeitet und gespeichert werden. Diese Daten sind besonders zu schützen und unterliegen strengen datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Dazu gehören unter anderem:

  • Stammdaten wie Name, Adresse, Geburtsdatum
  • Arbeitsvertragsdaten wie Position, Gehalt, Arbeitszeiten
  • Leistungsdaten wie Bewertungen, Zielvereinbarungen
  • Gesundheitsdaten, falls relevant, z. B. bei Krankschreibungen oder BEM-Maßnahmen
  • Bankdaten für Gehaltszahlungen

Datenschutzregeln für Personaldaten

Die Verarbeitung von Personaldaten ist in Deutschland durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt.

Wichtige Grundsätze dabei sind:

  • Zweckbindung: Personaldaten dürfen nur für festgelegte, eindeutige und berechtigte Zwecke erhoben werden.
  • Datenminimierung: Es dürfen nur die Personaldaten verarbeitet werden, die für den jeweiligen Zweck erforderlich sind.
  • Transparenz: Mitarbeiter:innen müssen darüber informiert werden, welche Daten erhoben werden und wofür sie genutzt werden.
  • Sicherheit: Angemessene technische und organisatorische Maßnahmen müssen getroffen werden, um die Personaldaten vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
  • Löschung: Daten, die nicht mehr benötigt werden, müssen gelöscht werden.

Welche Daten darf der Arbeitgeber veröffentlichen?

Die Veröffentlichung von Personaldaten durch den Arbeitgeber ist nur in engen rechtlichen Grenzen und meist mit Zustimmung der betroffenen Person zulässig.

Nachfolgend sind die wichtigsten Fälle aufgeführt, in denen eine Veröffentlichung möglich ist:

  • Name und Funktion: Mitarbeiter können in Organigrammen oder auf der Unternehmenswebsite genannt werden.
  • Kontaktinformationen: Innerhalb des Unternehmens oder für Geschäftszwecke können dienstliche Kontaktdaten weitergegeben werden.
  • Fotos: Eine Veröffentlichung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung zulässig.

Wer hat Zugriff auf Personaldaten?

Der Zugriff auf Personaldaten muss streng geregelt sein, um den Datenschutz und die Vertraulichkeit sensibler Informationen zu gewährleisten. In der Regel dürfen nur bestimmte Personengruppen und nur im Rahmen ihrer dienstlichen Aufgaben auf Personaldaten zugreifen.

Im Folgenden sind die Gruppen von Personen aufgeführt, die Zugang zu Personaldaten haben:

  • Personalabteilung: Hauptverantwortlich für die Verwaltung und den Schutz von Personaldaten.
  • Führungskräfte: Erhalten Zugriff auf relevante Daten ihrer Teammitglieder, z. B. für Leistungsbeurteilungen.
  • Externe Dienstleister: Beispielsweise Lohnbuchhaltungsfirmen, jedoch nur im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen und unter Einhaltung der DSGVO.

Personaldaten: Der Grundsatz der Datenminimierung

Der Grundsatz der Datenminimierung ist ein zentrales Prinzip der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Er besagt, dass nur die personenbezogenen Daten erhoben und verarbeitet werden dürfen, die für den jeweiligen Zweck unbedingt erforderlich sind. Der Grundsatz der Datenminimierung dient dem Schutz der Privatsphäre der Mitarbeiter:innen und der Verringerung des Risikos eines Missbrauchs oder unbefugten Zugriffs auf sensible Informationen.

Was bedeutet das für das Personalwesen?

  • Beschränkung auf das Notwendige: Unternehmen dürfen nur die Daten von Mitarbeitern erfassen, die für das Arbeitsverhältnis, gesetzliche Vorgaben oder interne Prozesse notwendig sind.
  • Vermeidung von Überflüssigem: Es dürfen keine Daten erhoben werden, die nicht in direktem Zusammenhang mit der Tätigkeit oder den gesetzlichen Anforderungen stehen.
  • Beispiel: Für die Gehaltsabrechnung sind Steuer- und Bankdaten notwendig, jedoch nicht Informationen über die private Lebensführung des Mitarbeiters.

Schritte zur datenschutzkonformen Personaldatenverwaltung durch den Arbeitgeber

Die datenschutzkonforme Verwaltung von Personaldaten ist eine zentrale Aufgabe für Arbeitgeber:innen, um die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu erfüllen und das Vertrauen der Mitarbeiter:innen zu stärken. Um sensible Daten zu schützen und rechtliche Risiken zu vermeiden, helfen klare Prozesse und Maßnahmen. Dabei ist es entscheidend, jeden Schritt sorgfältig zu planen und umzusetzen, um eine transparente und sichere Datenverarbeitung zu gewährleisten.

Nachfolgend sind die wichtigsten Schritte aufgeführt, die Arbeitgeber für eine datenschutzkonforme Personaldatenverwaltung beachten sollten:

  1. Datenerhebung prüfen: Nur notwendige Daten erfassen.
  2. Rechte der Mitarbeiter wahren: Transparenz schaffen und Einwilligungen einholen.
  3. Zugriffsrechte einschränken: Nur befugten Personen Zugriff gewähren.
  4. Daten sichern: IT-Systeme verschlüsseln und Sicherheitsmaßnahmen einrichten.
  5. Regelmäßige Schulungen: Mitarbeiter für Datenschutz sensibilisieren.
  6. Löschkonzept umsetzen: Daten fristgerecht und sicher entfernen.

Personaldaten: Was sind die Vor- und Nachteile?

Personaldaten spielen eine zentrale Rolle in der Verwaltung und Organisation von Unternehmen. Sie ermöglichen eine effiziente Personalplanung, bringen jedoch auch Herausforderungen mit sich, insbesondere im Hinblick auf Datenschutz.

Nachfolgend sind die wichtigsten Vor- und Nachteile von Personaldaten in einer Tabelle übersichtlich dargestellt:

Vorteile Nachteile
  • Ermöglicht gezielte Personalplanung
  • Unterstützt die reibungslose Abwicklung administrativer Aufgaben
  • Grundlage für die Automatisierung von HR-Prozessen
  • Schafft Klarheit und Nachvollziehbarkeit für Mitarbeitende und Arbeitgeber.
  • Datenschutzverstöße können schwerwiegende rechtliche Folgen haben
  • Erheblicher Aufwand für die Einhaltung der DSGVO und anderer Vorschriften
  • Gefahr des Missbrauchs oder unbefugten Zugriffs auf sensible Daten
  • Zusätzliche Kosten für Sicherheit und IT-Infrastruktur

Fazit

Ein korrekter Umgang mit Personaldaten ist unverzichtbar, um Mitarbeitervertrauen zu gewinnen und rechtliche Vorgaben einzuhalten. Unternehmen sollten klare Prozesse etablieren, um Datenschutzverstöße zu vermeiden und gleichzeitig von den Vorteilen einer effizienten Personalverwaltung zu profitieren. Mit den richtigen Maßnahmen lassen sich Risiken minimieren und eine solide Basis für die Zukunft schaffen.

Welche Daten zählen zu den Personaldaten?

Stammdaten, Arbeitsvertragsdaten, Leistungsdaten, Gesundheitsdaten und Bankdaten.

Welche Regelungen gelten für den Schutz von Personaldaten?

Die DSGVO und das BDSG setzen klare Standards wie Zweckbindung, Datenminimierung und Sicherheit.

Wer darf auf Personaldaten zugreifen?

Nur befugte Personen wie die Personalabteilung, Führungskräfte und externe Dienstleister im Rahmen ihrer Aufgaben.

Was sind die Risiken bei der Verarbeitung von Personaldaten?

Datenschutzverstöße, Missbrauch und unbefugter Zugriff können erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben.

Wie können Unternehmen Personaldaten datenschutzkonform verwalten?

Durch klare Prozesse, gezielte Schulungen, Zugriffsbegrenzung und den Einsatz sicherer IT-Systeme.

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