Das Elterngeld ist eine staatliche Unterstützung, die Eltern dabei hilft, die Betreuung ihres Kindes nach der Geburt finanziell abzusichern. Es ist eine flexible Leistung, die Einkommensverluste während der Elternzeit ausgleicht und dadurch für mehr Planungssicherheit sorgt. Besonders interessant wird das Thema, wenn Eltern in einem Minijob tätig sind. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über die Kombination von Minijob und Elterngeld – von den Grundlagen über die Berechnung bis hin zu praktischen Tipps.
Definition: Was versteht man unter Elterngeld?
Das Elterngeld ist eine finanzielle Leistung, die Eltern dabei unterstützt, die ersten Monate nach der Geburt ihres Kindes zu gestalten. Es ersetzt einen Teil des weggefallenen Einkommens, wenn Eltern ihre Arbeitszeit reduzieren oder ihre Erwerbstätigkeit ganz ruhen lassen, um sich auf die Betreuung des Kindes zu konzentrieren. Die Höhe des Elterngeldes orientiert sich am Nettoeinkommen vor der Geburt und liegt in der Regel zwischen 65% und 100% des durchschnittlichen Nettoverdienstes. Unabhängig vom Einkommen beträgt das Elterngeld jedoch mindestens 300 Euro monatlich und höchstens 1.800 Euro monatlich. Ziel des Elterngeldes ist es, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern und finanzielle Sicherheit in der ersten Lebensphase des Kindes zu bieten.
Wer kann Elterngeld erhalten?
Es muss sich nicht um das eigene Kind handeln. Auch Adoptiveltern, Lebenspartner:innen eines leiblichen Elternteils oder in seltenen Fällen Großeltern können berechtigt sein. Pflegeeltern sind jedoch vom Bezug ausgeschlossen. Das Elterngeld ist unabhängig vom Beschäftigungsstatus. Es spielt keine Rolle, ob Sie Beamte:in, Arbeitnehmer:in, Minijobber:in, selbstständig oder erwerbslos sind. Allerdings gelten ab dem 1. April 2024 neue Einkommensgrenzen:
- Paare: Paare dürfen zusammen ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 200.000 Euro haben.
- Alleinerziehende: Bis zu 150.000 Euro Jahreseinkommen.
Wie funktioniert die Kombination aus Minijob und Elterngeld?
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung mit einem monatlichen Verdienst von maximal 538 Euro. Auch Minijobber können Elterngeld beantragen, da der Anspruch unabhängig von der Art des Beschäftigungsverhältnisses besteht.
Das Wichtigste in Kürze:
1. Anspruch auf Elterngeld bei einem Minijob:
Eltern, die in einem Minijob arbeiten, haben grundsätzlich Anspruch auf Elterngeld, wenn:
- sie das Kind selbst betreuen,
- mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben,
- in Deutschland wohnen,
- und nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten.
2. Höhe des Elterngelds bei einem Minijob:
Die Höhe des Elterngelds wird auf Basis des durchschnittlichen Einkommens vor der Geburt berechnet. Für Minijobber bedeutet das:
- Basiselterngeld: 65% bis 100% des „Elterngeld-Netto“.
- Liegt das monatliche Einkommen unter 1.000 Euro, erhöht sich der Prozentsatz stufenweise bis auf 100 %.
- Der Mindestbetrag liegt bei 300 Euro monatlich, auch wenn vor der Geburt kein Einkommen erzielt wurde.
Beispielrechnung:
Bei einem monatlichen Verdienst von 538 Euro können Sie ein Elterngeld zwischen 349,70 Euro und 538,00 Euro erhalten, abhängig von Ihrer individuellen Berechnung.
Arbeiten während der Elternzeit: Was sind die Möglichkeiten?
Auch während des Elterngeldbezugs können Sie in einem Minijob tätig sein.
Dabei gelten jedoch besondere Regelungen, die Sie beachten sollten:
1. Begrenzung der Arbeitszeit:
Während der Elternzeit dürfen Sie maximal 32 Stunden pro Woche arbeiten. Da ein Minijob in der Regel diese Grenze nicht überschreitet, ist eine Kombination problemlos möglich.
2. Auswirkungen auf das Elterngeld:
Der Verdienst aus einem Minijob wird als Hinzuverdienst auf das Elterngeld angerechnet. Das bedeutet, dass sich die Höhe des Elterngeldes entsprechend verringert. Ob sich ein Minijob finanziell lohnt, sollte vorher genau durchgerechnet werden.
3. Minijob beim bisherigen Arbeitgeber:
Wenn Sie während der Elternzeit weiterhin bei Ihrem bisherigen Arbeitgeber arbeiten möchten, können Sie dies in Form eines Minijobs tun.
Hier gibt es zwei Möglichkeiten:
- Fortführung des Arbeitsverhältnisses als Minijob: Das ursprüngliche Arbeitsverhältnis wird pausiert, und die Beschäftigung wird als Minijob gemeldet.
- Neue Personalnummer: Der Arbeitgeber meldet den Minijob separat, ohne das Hauptarbeitsverhältnis zu ändern.
ElterngeldPlus – Eine ideale Option für Minijobber
Das ElterngeldPlus ist speziell für Eltern gedacht, die während der Elternzeit in Teilzeit oder in einem Minijob arbeiten möchten. Für Minijobber ist das ElterngeldPlus oft eine sinnvolle Wahl, da es die Möglichkeit bietet, flexibel zu arbeiten und gleichzeitig über einen längeren Zeitraum abgesichert zu sein.
Es bietet folgende Vorteile:
- Der Bezugszeitraum wird verdoppelt, sodass Sie länger von der finanziellen Unterstützung profitieren.
- Die Höhe des ElterngeldPlus wird durch den „Deckelungsbetrag“ begrenzt, also den Betrag, den Sie ohne Einkommen erhalten würden.
Minijob während der Elternzeit: Was sind die Vor- und Nachteile?
Ein Minijob während der Elternzeit kann eine attraktive Möglichkeit sein, finanzielle Flexibilität zu gewinnen und beruflich aktiv zu bleiben. Gleichzeitig bringt diese Entscheidung einige Herausforderungen mit sich, die gut abgewogen werden sollten.
Hier sind die wichtigsten Vor- und Nachteile zusammengefasst:
Vorteile | Nachteile |
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Fazit
Die Kombination aus Minijob und Elterngeld bietet Eltern die Möglichkeit, finanziell flexibel zu bleiben, während sie sich auf die Betreuung ihres Kindes konzentrieren. Es ist jedoch wichtig, die Auswirkungen eines Minijobs auf das Elterngeld vorab genau zu kalkulieren. Mit einer guten Planung können Sie die Vorteile beider Optionen optimal nutzen.
FAQ zu Minijob und Elterngeld
- Kann ich Elterngeld beantragen, wenn ich vor der Geburt nur einen Minijob hatte?
- Wird ein Minijob während der Elternzeit auf das Elterngeld angerechnet?
- Wie viel Elterngeld bekomme ich bei einem Minijob?
- Kann ich während der Elternzeit bei meinem bisherigen Arbeitgeber arbeiten?
- Wie lange kann ich Elterngeld beziehen?
Kann ich Elterngeld beantragen, wenn ich vor der Geburt nur einen Minijob hatte?
Ja, auch Minijobber haben Anspruch auf Elterngeld. Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen vor der Geburt.
Wird ein Minijob während der Elternzeit auf das Elterngeld angerechnet?
Ja, der Verdienst aus einem Minijob wird angerechnet und reduziert die Höhe des Elterngelds.
Wie viel Elterngeld bekomme ich bei einem Minijob?
Die Höhe beträgt in der Regel 65% bis 100% des Nettoverdienstes vor der Geburt, mindestens jedoch 300 Euro monatlich.
Kann ich während der Elternzeit bei meinem bisherigen Arbeitgeber arbeiten?
Ja, Sie können einen Minijob beim bisherigen Arbeitgeber ausüben oder eine neue Personalnummer für den Minijob erhalten.
Wie lange kann ich Elterngeld beziehen?
Das Basiselterngeld steht Ihnen für bis zu 14 Monate zur Verfügung, ElterngeldPlus bis zu 28 Monate. Mit dem Partnerschaftsbonus sind zusätzliche Monate möglich.