Nachtzuschlagrechner: Nachtzuschlag online berechnen

Haben Sie in der Nacht gearbeitet? Berechnen Sie mit unserem Nachtzuschlagrechner schnell und einfach, wie viel Ihnen für Ihre Nachtarbeit zusteht. Welche Regelungen gelten und wann Sie Anspruch auf einen Zuschlag haben, erfahren Sie unten.

Nachtzuschlag-Rechner

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Nachtzuschlag – Eine Definition

Ein Nachtzuschlag ist eine zusätzliche Vergütung für Arbeit, die während der Nachtzeit geleistet wird. Nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt jede Arbeit zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr als Nachtarbeit. Der Zuschlag soll die besonderen Belastungen der Nachtarbeit ausgleichen und gesundheitliche Risiken mindern.

Nachtzuschlag – Ein Überblick

Arbeiten in der Nacht ist in vielen Branchen notwendig, ob in der Pflege, Logistik oder Gastronomie. Der Nachtzuschlag stellt sicher, dass diese zusätzliche Belastung angemessen vergütet wird. Der Anspruch auf Nachtzuschlag wird in der Regel prozentual auf den Bruttostundenlohn berechnet. Häufig beträgt dieser 25 %, kann jedoch je nach Belastung und Arbeitszeit, wie zwischen 0 Uhr und 4 Uhr, auf 40 % steigen. Nachtzuschläge sind häufig steuerbegünstigt, wenn sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Vergütung von Nachtarbeit

Sollte es im Arbeitsvertrag keine spezifischen Regelungen geben, muss Nachtarbeit mit einem Zuschlag auf den vertraglich festgelegten Bruttostundenlohn vergütet werden. Nachtarbeit stellt eine besondere Belastung dar und muss entsprechend honoriert werden. In der Regel beträgt der Nachtzuschlag mindestens 25 %, kann jedoch je nach Art der Tätigkeit oder Arbeitszeit, beispielsweise zwischen 0 Uhr und 4 Uhr, auf 40 % ansteigen. Die genaue Höhe des Zuschlags richtet sich nach den Regelungen im Arbeits- oder Tarifvertrag.

Besteuerung von Nachtzuschlägen

Auch Nachtzuschläge unterliegen grundsätzlich der Steuerpflicht, werden jedoch nach § 3b EStG bis zu einem Bruttostundensatz von 50 € steuerfrei behandelt, wenn sie die gesetzlich festgelegten Prozentsätze nicht überschreiten. Dies bedeutet, dass ein Zuschlag von 25 % oder 40 % in der Regel steuerfrei bleibt. In Ausnahmefällen, insbesondere bei höheren Grundgehältern oder umfangreicher Nachtarbeit, kann jedoch der steuerfreie Betrag überschritten werden, was zu einer höheren Steuerlast führen kann. Es ist daher wichtig, sich über die Regelungen im eigenen Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag im Klaren zu sein.

Fazit

Der Nachtzuschlag ist eine faire Entschädigung für die Belastung durch Nachtarbeit. Ob 25 % oder 40 %, die genaue Vergütung hängt von den geleisteten Stunden und der Art der Tätigkeit ab. Unser Nachtzuschlagrechner hilft Ihnen dabei, Ihren Anspruch präzise zu ermitteln und sicherzustellen, dass Sie korrekt vergütet werden. Klare Absprachen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind entscheidend, um Missverständnisse zu vermeiden.

Wann habe ich Anspruch auf Nachtzuschlag?

Sie haben Anspruch, wenn Sie in der Zeit zwischen 23:00 Uhr und 6:00 Uhr arbeiten. Die genaue Regelung kann im Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegt sein.

Wie hoch ist der Nachtzuschlag?

Der Nachtzuschlag beträgt in der Regel mindestens 25 %, kann jedoch je nach Arbeitszeit und Tätigkeit auf bis zu 40 % ansteigen.

Wie wird der Nachtzuschlag versteuert?

Nachtzuschläge sind bis zu einem Bruttostundensatz von 50 € steuerfrei, wenn sie die gesetzlich vorgeschriebenen Prozentsätze nicht überschreiten.

Wie berechne ich meinen Nachtzuschlag?

Mit unserem Nachtzuschlagrechner können Sie Ihren Bruttostundenlohn, die Zuschlagshöhe und die Nachtstunden eingeben, um den Gesamtbetrag zu ermitteln.

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