HCM - Vergleichskriterien-Welche Software passt am besten

Personaldaten haben eine unangenehme Eigenschaft: Sie sind selten falsch, weil jemand sie falsch eingegeben hat, sondern weil sie an drei Stellen gleichzeitig gepflegt werden und nur an zweien aktualisiert wurden. Ein Vertragswechsel berührt Stammdaten, Zeitkonten und Entgeltdaten. Wo diese Bereiche in getrennten Systemen liegen – oder in Tabellen und Aktenordnern – entsteht der Aufwand nicht durch die Datenmenge, sondern durch ihre Verknüpfung.

Genau hier setzt Mitarbeiterverwaltungs-Software an. Sie bündelt Personalinformationen an einem Ort, automatisiert wiederkehrende Vorgänge wie Urlaubsanträge oder Vertragsänderungen und macht jeden Schritt nachvollziehbar. Der eigentliche Gewinn liegt dabei weniger in der eingesparten Zeit als in der Datenqualität: Wer Gehaltsunterschiede objektiv begründen oder eine Betriebsprüfung digital bedienen muss, braucht saubere, strukturierte und historisierte Daten – nicht eingescanntes Papier.

Dieser Anspruch ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Die Anforderungen an Personalabteilungen verschieben sich von „Dokumente aufbewahren“ zu „Daten strukturiert und auf Knopfdruck auswertbar vorhalten“, getrieben von Entgelttransparenz, Nachweispflichten bei Entgeltunterlagen und der Arbeitszeiterfassung. Eine Papierakte im Schrank erfüllt die erste Anforderung. Die zweite erfüllt sie nicht.

Der Markt im DACH-Raum ist entsprechend gewachsen – und zugleich fragmentiert und spürbar konsolidiert; einzelne Anbieter, die in älteren Vergleichen noch auftauchen, gibt es unter ihrem Namen nicht mehr.

Dieser Artikel ordnet ein, welche Funktionen tatsächlich zählen, worauf es bei der Auswahl ankommt – von der Payroll-Schnittstelle bis zur Mitbestimmungspflicht – und welche Anbieter derzeit eine Rolle spielen.

Was Mitarbeiterverwaltungs-Software leistet

Die Mitarbeiterverwaltung umfasst alle administrativen und organisatorischen Tätigkeiten rund um die Betreuung von Mitarbeitenden: die Pflege von Personalakten, die Verwaltung von Arbeitsverträgen, die Organisation von Arbeitszeiten, die Erfassung von Abwesenheiten sowie die Einhaltung gesetzlicher und tariflicher Vorgaben.

Ziel ist eine strukturierte und rechtskonforme Basis für die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Belegschaft.

Mit wachsender Unternehmensgröße werden diese Aufgaben nicht linear aufwendiger, sondern überproportional – weil die Zahl der Abhängigkeiten zwischen den einzelnen Bereichen schneller steigt als die Zahl der Vorgänge selbst.

Eine entsprechende Software bündelt diese Aufgaben in einem zentralen System und automatisiert sie. Alle relevanten Informationen liegen an einem Ort, was Transparenz und Zugänglichkeit deutlich verbessert. Hinzu kommen Funktionen wie Zeiterfassung, Dokumentenmanagement und Self-Service-Portale für Mitarbeitende.

Entscheidend ist dabei, wie die Daten entstehen: Saubere Datenbestände bekommt man nicht durch das Digitalisieren von Papier, sondern durch Prozesse, die Informationen von vornherein strukturiert erfassen. Ein nachträglich eingescannter Aktenordner ist ein Bild seines Inhalts – auswerten lässt er sich nicht.

Anbieter im DACH-Raum: die Marktübersicht

Wer sich orientieren möchte, beginnt sinnvollerweise beim Markt – die Funktionsdiskussion lässt sich danach konkreter führen.

Die folgende Übersicht konzentriert sich auf Anbieter mit Relevanz im deutschsprachigen Raum, von der schlanken KMU-Lösung bis zur Konzern-Suite.

Anbieter Hauptfunktionalitäten Zielkundensegment Besondere Merkmale
SAP SuccessFactors Umfassende HCM-Suite Große Unternehmen, Konzerne Führend im Enterprise-Segment in DACH; tief ins SAP-Ökosystem integriert; hoher Implementierungsaufwand
Workday Finanz- und HR-Management Große Unternehmen Cloud-Plattform mit weltweiter Präsenz; starke Analytics
P&I (LogaHR / LOGA3) Payroll und integrierte Personalwirtschaft Mittlere bis große Unternehmen, öffentlicher Dienst Bildet TVöD, TV-L und Beamtenbesoldung ab; Hosting in DE; Wiesbaden
ServiceNow Plattform-Integration, HR Service Delivery Große Unternehmen Verbindet verschiedene HR-Systeme über eine Service-Plattform
Personio All-in-One HR-Suite KMU und Mittelstand (ca. 10–2.000 MA) Meistgenutzte HR-Plattform im DACH-Mittelstand; München; eigene Payroll seit 2022
rexx systems Modulare HR-, Recruiting- und Talentmanagement-Suite Mittelstand bis Konzerne (ab ca. 50 MA) Eigenfinanziert, Entwicklung in DE; Cloud oder On-Premise; ISO 27001:2022; Hamburg
Haufe People Operations Personalverwaltung und Dokumentenmanagement Mittlere Unternehmen Rechtssichere Vorlagen aus der Haufe-Fachredaktion; EU-Hosting
Perbility (Helix) HR-Suite inkl. digitaler Personalakte und Workflows Mittelstand, u. a. Gesundheits- und Sozialwesen Hat 2023 BEGIS (EDIB) übernommen; Bamberg; ISO 9001 und ISO 27001
HRworks HR-Suite mit Reisekosten und Lohnabrechnung Kleine und mittlere Unternehmen Sehr starke DATEV-Integration; Freiburg; Pauschalpreismodell
Kenjo HR-Software mit Fokus auf operative Betriebe Mittelstand (ca. 50–500 MA) Stark bei Schichtplanung und gewerblichen Teams; mobile-first
Factorial HR-Suite mit Schwerpunkt Zeiterfassung KMU (ca. 30–200 MA) Modernes Interface, kostenloser Einstiegstarif; Cloud aus Barcelona
Infoniqa HR, Payroll und Finance KMU im DACH-Raum Lohnabrechnung für DE, AT und CH; langjährige Marktpräsenz
Tellent HR (ehem. kiwiHR) Schlanke HR-Kernprozesse Kleine Unternehmen und Start-ups Sehr schneller Go-live; seit dem Rebranding Teil der Tellent-Plattform
ATOSS Workforce Management und Zeiterfassung Mittelstand bis Konzerne Spezialist für Schicht- und Einsatzplanung; München

Stand: Juli 2026. Der Markt bewegt sich schnell – prüfen Sie Angaben zu Preisen und Funktionsumfang vor einer Entscheidung beim Anbieter.

Die Wahl des passenden Anbieters hängt von den individuellen Anforderungen und den spezifischen HR-Prozessen ab. Eine sorgfältige Analyse ist entscheidend, um die Lösung zu finden, die aktuelle und zukünftige Bedürfnisse erfüllt. Für einen strukturierten, unabhängigen Vergleich nutzen Sie gerne unsere Heatmap oder unseren Softwarevergleich.

CLEVIS hilft, die richtige HR-Software auszuwählen – anbieterunabhängig und ohne sich im Markt zu verlieren

Der HR-Software-Markt ist unübersichtlich: viele Anbieter, ähnliche Versprechen, unterschiedliche Architekturen. Wir zeigen, wie Unternehmen HR-Software strukturiert auswählen – passend zu Zielbild, Prozessen und Organisation.

Anbieterunabhängig
Bedarfsorientiert
Praxiserprobt

Funktionen: Basis, Entlastung, Strategie

Nicht jede Funktion wiegt bei der Auswahl gleich schwer. Hilfreich ist eine Einteilung in drei Ebenen: Was ein System können muss, weil rechtliche Anforderungen daran hängen. Was den Arbeitsalltag spürbar erleichtert. Und was strategisch trägt, aber selten den Ausschlag gibt.

Basis: Akte, Zeit, Compliance

Diese drei Bereiche sind der Kern – an ihnen hängen Nachweis- und Dokumentationspflichten, und sie entscheiden darüber, ob ein System überhaupt in Frage kommt.

Digitale Personalakte und Dokumentenmanagement

Die zentrale digitale Personalakte speichert alle relevanten Mitarbeiterinformationen und Dokumente, von Arbeitsverträgen bis zu Leistungsnachweisen. Bei vielen Anbietern ist sie das Kernsystem, bei anderen ein eigenes Modul.

Hier lohnt eine Präzisierung, die in vielen Marktbeiträgen untergeht: Eine allgemeine gesetzliche Pflicht, Personalakten vollständig digital zu führen, gibt es in Deutschland für die Privatwirtschaft nicht. Was ab dem 1. Januar 2027 gilt, ist die verbindliche elektronische Führung der Entgeltunterlagen nach § 8 Beitragsverfahrensverordnung (BVV) in Verbindung mit § 28p SGB IV. Die bislang mögliche Befreiung auf Antrag läuft zum 31. Dezember 2026 aus.

Praktisch läuft beides auf dasselbe hinaus. Wer Entgeltunterlagen digital und prüfungssicher führen muss, den Rest der Akte aber auf Papier belässt, betreibt zwei parallele Systeme mit doppeltem Aufwand und doppelter Fehlerquelle. Die digitale Personalakte wird damit zum faktischen Standard – nur eben aus organisatorischen Gründen, nicht weil ein Gesetz sie direkt vorschreibt. Für die Anbieterauswahl ist die Unterscheidung trotzdem relevant: Entscheidend ist, ob revisionssichere Archivierung, Audit-Trails und Löschfristen-Logik Produktstandard sind oder als Eigenleistung nachgebaut werden müssen.

Zeiterfassung und Anwesenheitskontrolle

Arbeitszeiten, Überstunden und Abwesenheiten lassen sich präzise verwalten. Das erleichtert die Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorgaben und optimiert die Personaleinsatzplanung.

Der rechtliche Rahmen ist hier klarer, als viele annehmen: Seit dem EuGH-Urteil von 2019 und dem BAG-Beschluss vom 13. September 2022 besteht die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung bereits. Offen war bislang nur das Wie. Der Referentenentwurf des BMAS vom 17. Juni 2026 würde die elektronische Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit zum Regelfall machen – technologieneutral, delegierbar an Beschäftigte, mit Verantwortung beim Arbeitgeber. Vertrauensarbeitszeit bliebe ausdrücklich zulässig, sofern Verstöße gegen Höchstarbeits- und Ruhezeiten erkennbar bleiben.

Vorgesehen sind gestaffelte Übergangsfristen: ein Jahr nach Inkrafttreten im Grundsatz, zwei Jahre bei weniger als 250 Beschäftigten, fünf Jahre bei weniger als 50. Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten sollen dauerhaft ausgenommen bleiben. Wichtig für die Einordnung: Der Entwurf ist noch nicht verabschiedet und bereits von mehreren Seiten kritisiert worden. Ein Vorgängerentwurf scheiterte 2023. Die Richtung ist absehbar, der Zeitplan nicht.

Compliance-Management

Automatisierte Prüfmechanismen unterstützen die Einhaltung gesetzlicher und tariflicher Vorgaben und warnen bei potenziellen Verstößen.

Ein Thema, das hier zunehmend an Gewicht gewinnt, ist die Entgelttransparenz. Deutschland hat die Umsetzungsfrist der EU-Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 am 7. Juni 2026 verstreichen lassen; mit einem nationalen Umsetzungsgesetz wird derzeit erst für Anfang 2027 gerechnet.

Daraus folgt allerdings nicht, dass bis dahin nichts passiert:

  • Öffentliche Arbeitgeber können sich seit Ablauf der Frist unmittelbar an hinreichend bestimmten Vorgaben der Richtlinie messen lassen müssen.
  • Private Arbeitgeber sind nicht direkt gebunden. Wirkung entfaltet die Richtlinie hier über Art. 157 AEUV – den seit Jahrzehnten geltenden Equal-Pay-Grundsatz – und über die Pflicht der Arbeitsgerichte, bestehendes Recht richtlinienkonform auszulegen.
  • Berichtspflichten im engeren Sinn greifen erst mit dem nationalen Gesetz. Sie sollen laut Richtlinie Arbeitgeber ab 100 Beschäftigten betreffen.

Für die Systemauswahl heißt das konkret: Vergütungsdaten sollten sich nach objektiven, geschlechtsneutralen Kriterien strukturieren und auswerten lassen. Wer Entgeltunterschiede nicht nachvollziehbar begründen kann, hat im Streitfall ein Beweisproblem – unabhängig davon, wann das Umsetzungsgesetz kommt.

Entlasung: Automatisierung, Self-Service, Onboarding

Diese Funktionen entscheiden darüber, ob ein System im Betrieb tatsächlich Arbeit abnimmt – oder nur Arbeit verlagert.

  • Automatisierung von Routineaufgaben: Urlaubsanträge, Krankmeldungen und Vertragsänderungen werden digitalisiert und über Workflows abgebildet. Das spart Zeit und reduziert Fehler – vor allem aber macht es Vorgänge nachvollziehbar, weil jeder Schritt protokolliert wird.
  • Mobile Zugriffsmöglichkeiten und Self-Service: Mitarbeitende pflegen Daten selbst, beantragen Abwesenheiten und greifen auf Dokumente zu; Führungskräfte genehmigen mobil. Besonders relevant für dezentrale Teams, Schichtbetriebe und gewerbliche Belegschaften ohne festen Bildschirmarbeitsplatz. Ein System, das nur die HR-Abteilung bedienen kann, hebt dieses Potenzial nie.
  • Onboarding und Preboarding: Digitale Checklisten und automatisierte Prozesse erleichtern den Übergang vom Bewerber zum Mitarbeitenden. Informationen lassen sich bereits vor dem ersten Arbeitstag bereitstellen. Die Anbindung an ein bestehendes Recruiting-Tool ist bei den meisten Suiten Standard.

Strategie: Analytics und Kompetenzen

  • Analytics und Berichterstattung: Echtzeitdaten und Analysen zu Kennzahlen wie Fluktuation, Diversity oder Abwesenheiten unterstützen datenbasierte Entscheidungen. Mit den wachsenden Transparenzanforderungen verschiebt sich der Schwerpunkt: Reporting ist zunehmend nicht nur Steuerungsinstrument, sondern Nachweisinstrument – und rückt damit näher an das Pflichtprogramm heran, als es lange der Fall war.
  • Skill- und Kompetenzmanagement: Fähigkeiten und Kompetenzen werden erfasst und gezielt weiterentwickelt. Das unterstützt die strategische Personalentwicklung und die langfristige Bindung von Talenten. In Auswahlprozessen gibt dieser Bereich selten den Ausschlag – er entscheidet aber mit darüber, ob ein System in drei Jahren noch trägt.

Integration in bestehende Systeme

Eine nahtlose Integration sorgt für reibungslosen Datenaustausch und reduziert Redundanzen.

Typische Anbindungen:

  • Gehaltsabrechnung: direkte Anbindung an Payroll-Systeme, im DACH-Raum meist DATEV, Lexware, SAP oder Sage
  • Leistungsmanagement: automatisierte Beurteilungen, direkt in der Personalakte
  • Schulungsmanagement: Verwaltung und Nachverfolgung absolvierter Schulungen
  • Rekrutierungsmanagement: nahtloser Übergang von Bewerber- zu Mitarbeitendendaten

Ein Hinweis aus der Praxis: Die Payroll-Schnittstelle ist der häufigste Stolperstein in Auswahlprozessen. Klären Sie früh, welches Format Ihr Steuerbüro tatsächlich akzeptiert – nicht, welches der Anbieter grundsätzlich unterstützt.

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Wichtige Kriterien bei der Software-Auswahl

  • Funktionalität: Die Software muss die Funktionen abdecken, die Ihre HR-Prozesse tatsächlich brauchen – nicht den größten Funktionskatalog haben. Bezahlte, aber ungenutzte Module sind ein häufiger Kostentreiber.
  • Benutzerfreundlichkeit: Ein intuitives Interface entscheidet über die Akzeptanz in der Belegschaft und damit darüber, ob Self-Service-Funktionen überhaupt genutzt werden.
  • Skalierbarkeit: Die Lösung sollte mit dem Unternehmen wachsen, ohne dass ein Systemwechsel nötig wird. Modularer Aufbau hilft, muss aber preislich transparent sein.
  • Sicherheitsstandards: Datenschutz hat Priorität. Achten Sie auf ISO 27001, Serverstandort, ein granulares Rollen- und Rechtekonzept sowie einen sauberen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).
  • Mitbestimmung: Jedes System, das Verhalten oder Leistung überwachen kann, unterliegt nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG der Mitbestimmung des Betriebsrats. Das betrifft praktisch jede HR-Software mit Zeiterfassung. Eine frühzeitige Betriebsvereinbarung ist kein bürokratisches Hindernis, sondern ein Erfolgsfaktor.
  • Kosten- und Funktionsvergleich: Preismodelle reichen von Abonnements über nutzungsbasierte Gebühren bis zu Lizenzmodellen. Rechnen Sie in Gesamtbetriebskosten über mehrere Jahre – Implementierung, Schulung und Customizing übersteigen die Lizenzkosten schnell.

Datenschutz, Sicherheit und KI-Governance

Unternehmen müssen gewährleisten, dass personenbezogene Daten geschützt sind – sowohl mit Blick auf die DSGVO als auch auf die Erwartungen der Mitarbeitenden. Die Software sollte über Verschlüsselung und Access-Management verfügen. Regelmäßige Überprüfungen und Updates der Sicherheitsmaßnahmen sind unverzichtbar.

Organisatorisch braucht es klare Richtlinien und Schulungen für alle Beteiligten, insbesondere aus IT und HR. Festgelegte Protokolle für Zugriff und Bearbeitung schaffen Transparenz, regelmäßige Audits helfen, Schwachstellen früh zu erkennen.

Ein Punkt, der zunehmend an Bedeutung gewinnt: KI-Funktionen in HR-Systemen. Der EU AI Act stuft KI-Systeme für Personalentscheidungen – Bewerberauswahl, CV-Screening, Leistungsbewertung, Beförderung, Kündigung – als Hochrisiko nach Anhang III ein. Die zugehörigen Pflichten sollten ursprünglich ab dem 2. August 2026 gelten; durch den Digital Omnibus, den der Rat am 29. Juni 2026 final angenommen hat, verschieben sie sich auf den 2. Dezember 2027.

Verschoben ist allerdings nur das Datum, nicht der Inhalt. Und einiges gilt unverändert: die Transparenzpflichten nach Art. 50 gelten ab dem 2. August 2026 sowie die KI-Kompetenzpflicht nach Art. 4, die bereits seit Februar 2025 greift, sobald Mitarbeitende KI-Werkzeuge beruflich nutzen. Wer heute ein System mit KI-gestütztem Screening auswählt, sollte sich vom Anbieter zeigen lassen, wie Risikomanagement, Dokumentation und menschliche Aufsicht abgebildet werden und auch wie anpassungsfähig sie für zukünftige Anpassungen sind.

Die Einführung erfolgreich gestalten

Die Einführung ist kein reines IT-Projekt. Sie verändert Arbeitsabläufe und braucht die aktive Einbindung der Mitarbeitenden.

Ein strukturierter Change-Management-Plan ist entscheidend – und einige Muster wiederholen sich in nahezu jedem Projekt:

  • Stakeholder früh einbinden. IT, HR und Betriebsrat gehören von Anfang an an den Tisch. Projekte scheitern häufig daran, dass wichtige Beteiligte zu spät dazukommen – die Betriebsratsanhörung ist einer der meistunterschätzten Zeitfresser.
  • Ziele präzise definieren. Was genau soll die Software leisten? Weniger Verwaltungsaufwand, bessere Datenqualität, erfüllte Compliance-Vorgaben? Ohne klare Antwort wird jede Funktionsdiskussion beliebig.
  • Pilotphase nutzen. Eine schrittweise Einführung in einer kleineren Einheit liefert Erkenntnisse, bevor unternehmensweit ausgerollt wird.
  • Datenmigration ernst nehmen. Der Umzug aus Excel-Tabellen und Altsystemen ist regelmäßig der größte Zeitfresser. Historische Zeiterfassungsdaten lassen sich oft nicht eins zu eins übernehmen – das vorher klären, nicht mittendrin.
  • Schulungen und Kommunikation. Akzeptanz entsteht nicht durch Funktionen, sondern durch Verständnis. Eine klare Kommunikationsstrategie sollte den Nutzen herausstellen und Bedenken adressieren.
  • Flexibilität bewahren. Projekte verlaufen selten nach Plan. Planen Sie Zeit und Ressourcen für Anpassungen ein.
  • Kontinuierliche Unterstützung. Ein dediziertes Support-Team während der Implementierung und im laufenden Betrieb sorgt dafür, dass Fragen schnell geklärt werden.

Fazit

Die Einführung einer Mitarbeiterverwaltungs-Software ist ein Schritt hin zu effizienteren, transparenteren und nachweisfähigen HR-Prozessen. Von der Automatisierung von Routineaufgaben über die zentrale Verwaltung sensibler Daten bis zur Integration in bestehende Systeme schafft sie die Grundlage für strategische Personalarbeit.

Die Wahl der richtigen Lösung hängt von Funktionalität, Benutzerfreundlichkeit, Skalierbarkeit und Sicherheitsstandards ab – und davon, wie ehrlich die eigenen Anforderungen definiert sind. Der DACH-Markt bietet für nahezu jedes Profil einen passenden Anbieter. Die Kunst liegt nicht darin, das größte System zu finden, sondern das passende.

Der regulatorische Druck kommt dabei nicht als einzelner Paukenschlag, sondern als stetige Verschiebung dessen, was als „ordentlich geführt“ gilt: Entgeltunterlagen, Arbeitszeiterfassung, Entgelttransparenz, KI-Governance. Wer seine Datenbasis jetzt strukturiert aufstellt, muss später nicht unter Zeitdruck nachrüsten – und gewinnt nebenbei die Auswertungsmöglichkeiten, die aus Personalverwaltung Personalstrategie machen.

Häufig gestellte Fragen

Sie integriert administrative und transaktionale Personalprozesse in einem System, automatisiert Routineaufgaben und erhöht Effizienz und Transparenz durch zentralisierte Datenverwaltung. Typische Bestandteile sind digitale Personalakte, Zeiterfassung, Abwesenheitsmanagement, Self-Services und Reporting.

Geringere Verwaltungskosten, schlankere Workflows, Zugang zu Echtzeitdaten für fundierte Entscheidungen und ein papierloses Büro. Hinzu kommt ein zunehmend wichtiger Aspekt: die Fähigkeit, Nachweis- und Prüfpflichten überhaupt erfüllen zu können.

Je nach Größe und Komplexität: Cloud-Lösungen für KMU meist 4 bis 12 Wochen, Mittelstands-Suiten 3 bis 6 Monate, Enterprise-Systeme 6 bis 18 Monate. Häufigste Verzögerungsgründe sind Datenmigration, fehlende Prozessdokumentation und die Abstimmung mit dem Betriebsrat.

Nicht pauschal. Eine allgemeine Pflicht zur vollständig digitalen Personalakte gibt es in der Privatwirtschaft nicht. Verpflichtend ist ab dem 1. Januar 2027 die elektronische Führung der Entgeltunterlagen nach § 8 BVV; die Befreiungsmöglichkeit endet am 31. Dezember 2026. Praktisch wird die digitale Akte damit für die meisten Unternehmen zum Standard, weil eine getrennte Führung kaum sinnvoll handhabbar ist.

Funktionalität, Benutzerfreundlichkeit, Skalierbarkeit und Sicherheitsstandards – ergänzt um die Payroll-Schnittstelle, die Mitbestimmungspflicht nach BetrVG und die Gesamtbetriebskosten über mehrere Jahre.

Durch die Verbindung von technologischer Entwicklung und Regulierung. KI und Automatisierung erweitern die Möglichkeiten, gleichzeitig setzt der EU AI Act für Personalentscheidungen einen Rahmen, der ab Dezember 2027 greift. Cloud-Lösungen und mobile Zugriffe sind längst Standard; der Unterschied entsteht künftig weniger bei den Funktionen als bei Datenqualität und Governance.

CLEVIS: HR Digitalisierung und Beratung - Franziska Renger
von Franziska RengerFranziska ist bei CLEVIS ein Multitalent: ihre Expertise liegt nicht nur in HR-Softwareauswahl und Prozessoptimierung, sondern ihre Leidenschaft liegt vor Allem im Change Management und dem Enablement während Software-Roll-out. Sie ist studierte Psychologin und seit über 4 Jahren Teil unseres Teams.