Ein Minijob-Arbeitsvertrag ist die Grundlage für ein rechtssicheres und gut strukturiertes Arbeitsverhältnis bei geringfügiger Beschäftigung. Mit einer Verdienstgrenze von 556 Euro pro Monat (Stand Januar 2025) ist er unerlässlich, um die Rechte und Pflichten beider Parteien klar zu definieren. Dieser Artikel gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Aspekte eines Minijob-Arbeitsvertrages, von den gesetzlichen Grundlagen bis hin zu den Rechten und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
Definition: Was ist ein Minijob?
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der das Einkommen des Arbeitnehmers eine bestimmte Verdienstgrenze nicht überschreitet. Diese Grenze wird zum 1. Januar 2025 von 538 Euro auf 556 Euro pro Monat angehoben. Minijobs sind vor allem in Branchen wie Gastronomie, Einzelhandel und haushaltsnahen Dienstleistungen verbreitet und zeichnen sich durch vereinfachte steuer- und sozialversicherungsrechtliche Regelungen aus.
Welche Inhalte sollte ein Minijob-Arbeitsvertrag haben?
Ein Minijob-Arbeitsvertrag sollte immer eindeutig und schriftlich abgeschlossen werden. Ein mündlicher Vertrag ist zwar rechtsgültig, aber im Streitfall schwer zu beweisen. Wichtige Punkte wie Arbeitszeit, Vergütung und Urlaub sollten daher unbedingt schriftlich geregelt werden. Ein Minijob-Arbeitsvertrag schafft Transparenz und Rechtssicherheit für beide Seiten – sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer.
Im Folgenden sind die wichtigsten Inhalte aufgeführt, die ein solcher Vertrag enthalten sollte:
- Arbeitszeit:
Wie viele Stunden pro Woche oder Monat gearbeitet werden. - Vergütung:
Der Stundenlohn oder das monatliche Gehalt. - Tätigkeitsbeschreibung:
Eine klare Definition der Aufgaben. - Kündigungsfristen:
Fristen für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. - Urlaubsanspruch:
Die Anzahl der Urlaubstage gemäß gesetzlichen Vorgaben. - Krankheitsregelungen:
Verpflichtung zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. - Sozialversicherung:
Regelung zur Anmeldung in der Sozialversicherung, falls zutreffend.
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Gesetzliche Rahmenbedingungen
Ein Minijob-Arbeitsvertrag muss bestimmte gesetzliche Vorgaben erfüllen, um sowohl die Rechte als auch die Pflichten von Arbeitgeber:innern und Arbeitnehmer:innen klar zu regeln.
Folgende gesetzliche Rahmenbedingungen sind bei einem Minijob-Arbeitsvertrag zu beachten:
- Verdienstgrenze:
Maximal 556 Euro pro Monat (Stand 2025). Diese Grenze wird regelmäßig an den Mindestlohn von 12,82 Euro (Stand 1.Januar 2025) angepasst. - Steuern:
Arbeitnehmer:innen können pauschal versteuert werden oder sich für die Steuerklasse entscheiden. - Sozialversicherung:
Arbeitnehmer:innen sind rentenversicherungspflichtig, können sich jedoch davon befreien lassen. - Mindestlohn:
Der gesetzliche Mindestlohn gilt auch für Minijobber. - Urlaubsanspruch:
Minijobber haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub. Dieser richtet sich nach der Anzahl der Arbeitstage pro Woche. Beispiel: Bei einer 2-Tage-Woche bestehen 8 Tage Urlaubsanspruch pro Jahr. - Krankheit:
Arbeitnehmer:innen haben Anspruch auf Lohnfortzahlung für bis zu 6 Wochen, wenn eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt.
Welche Rechte und Pflichten gelten bei einem Minijob?
Ein Minijob bringt sowohl für Arbeitnehmer:innen als auch für Arbeitgeber:innen bestimmte Rechte und Pflichten mit sich, die vertraglich und gesetzlich geregelt sind.
Nachfolgend sind die wichtigsten Regelungen aufgeführt, die bei einem Minijob und auch bei einem Minijob-Arbeitsvertrag zu beachten sind:
Kategorie | Beschreibung |
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Rechte von Minijobbern |
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Pflichte von Minijobbern |
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Pflichten des Arbeitgebers |
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Minijob: Was sind die Vor- und Nachteile?
Ein Minijob bietet sowohl für Arbeitnehmer:innen als auch für Arbeitgeber:innen bestimmte Vorteile, bringt aber auch einige Herausforderungen mit sich.
Nachfolgend sind die Vor- und Nachteile eines Minijobs in einer Tabelle dargestellt:
Vorteile | Nachteile |
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Welche Kündigungsfristen gelten für einen Minijob-Arbeitsvertrag?
Die Kündigungsfristen für einen Minijob richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). In der Regel gilt für Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende (§ 622 BGB). Falls der Minijobber bereits länger im Unternehmen beschäftigt ist, gilt für ihn im Falle einer Kündigung durch den Arbeitgeber eine längere Kündigungsfrist, abhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses.
In einem schriftlichen Arbeitsvertrag können jedoch abweichende Regelungen vereinbart werden, sofern sie den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen. Während der Probezeit kann eine kürzere Kündigungsfrist von mindestens zwei Wochen gelten. Wichtig ist, dass eine fristlose Kündigung nur aus wichtigem Grund möglich ist, zum Beispiel bei schweren Pflichtverletzungen wie Betrug oder wiederholtem unentschuldigtem Fehlen. Minijobber haben dabei dieselben Kündigungsschutzrechte wie andere Arbeitnehmer:innen und können sich bei einer unrechtmäßigen Kündigung dagegen wehren.
Häufige Fehler und wie man diese vermeidet
Bei der Beschäftigung von Minijobbern können schnell Fehler passieren, sei es bei der Vertragsgestaltung, der Abrechnung oder den arbeitsrechtlichen Regelungen. Solche Versäumnisse können nicht nur zu unerwarteten Kosten, sondern auch zu rechtlichen Problemen führen.
Damit es gar nicht erst so weit kommt, zeigen wir hier die häufigsten Fehler auf und geben praktische Tipps, wie man sie vermeidet:
- Fehlende schriftliche Verträge: Ein schriftlicher Arbeitsvertrag sorgt für Klarheit und verhindert Streitigkeiten.
- Missachtung der Verdienstgrenze: Regelmäßiges Überprüfen des Einkommens verhindert Überschreitungen.
- Unklare Absprachen: Im Vertrag sollten alle wichtigen Regelungen festgehalten werden.
- Versäumnis der Anmeldung: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Minijobber bei der Minijob-Zentrale anzumelden.
Fazit: Minijob-Arbeitsvertrag
Ein klar formulierter Minijob-Arbeitsvertrag ist essenziell, um sowohl Arbeitgeber:innen als auch Arbeitnehmer:innen rechtlich abzusichern und Streitigkeiten zu vermeiden. Er regelt verbindlich alle wichtigen Aspekte wie Arbeitszeit, Vergütung, Kündigungsfristen und Sozialversicherungspflichten. Zudem sollten gesetzliche Vorgaben wie der Mindestlohn, Urlaubsanspruch und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall beachtet werden. Mit einer klaren Kommunikation und ordnungsgemäßen Regelungen profitieren beide Seiten von den Vorteilen dieses Arbeitsmodells.
Was ist ein Minijob?
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung mit einem maximalen Einkommen von 556 Euro pro Monat (Stand 2025).
Haben Minijobber Anspruch auf Urlaub?
Ja, Minijobber haben gemäß Bundesurlaubsgesetz Anspruch auf bezahlten Urlaub. Die Anzahl der Tage richtet sich nach den wöchentlichen Arbeitstagen.
Wie wird ein Minijob versteuert?
Die Besteuerung erfolgt pauschal durch den Arbeitgeber oder auf Wunsch über die individuelle Steuerklasse.
Sind Minijobber rentenversicherungspflichtig?
Ja, Minijobber sind rentenversicherungspflichtig, können sich jedoch auf Antrag davon befreien lassen.
Welche Kündigungsfrist gilt für Minijobber?
Grundsätzlich gilt eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder Monatsende (§ 622 BGB). Eine längere Frist kann gelten, wenn der Arbeitgeber kündigt und das Arbeitsverhältnis bereits länger besteht.