Eine Krankmeldung ist eigentlich ein einfacher Bestandteil in der Kommunikation zwischen Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber. Dabei informiert der/die Arbeitnehmer:in den Arbeitgeber darüber, dass aufgrund einer Verletzung oder Krankheit nicht gearbeitet werden kann. Im rechtlichen Sinne versteht man darunter, dass man den Pflichten, die im Arbeitsvertrag festgehalten wurden, nicht nachkommen kann.
Ablauf der Krankmeldung: Welche Schritte sind wichtig
Über welchen Weg die Krankmeldung an den Arbeitgeber kommt ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Wichtig ist nur, dass der/die Arbeitgeber:in den Arbeitgeber sofort über die Krankheit oder Verletzung informiert. Es reicht also ein Anruf, eine E-Mail oder eine Nachricht. In Zeiten von umfangreichen HR-IT Systemen ist dann häufig noch notwendig sich in diesem System selbst als „krank“ für den Tag einzutragen. Es ist auch möglich, dass eine dritte Person beauftragt wird, den Arbeitgeber über die Krankmeldung zu informieren. Natürlich kann es Abweichungen von den Pflichten geben, wenn diese im Arbeitsvertrag festgehalten werden. Es kann festgelegt werden, ob die Krankmeldung über einen bestimmten Weg erfolgen muss und welche Person es erreichen muss (HR-Abteilung, Vorgesetzte, Empfang etc.). So kann von Seiten des Unternehmens gesichert werden, dass Krankmeldungen einheitlich an die richtigen Personen gemeldet werden.
Dauer: Ab wann und wie lange gilt eine Krankmeldung?
Eine Krankmeldung durch Arbeitnehmer:innen kann bis zu 3 Tage entschuldigen. Falls die Genesung nach den 3 Tagen nicht abgeschlossen ist, ist eine Krankschreibung durch einen Arzt oder eine Ärztin notwendig. Für die Krankschreibung ist nicht zwingend ein Besuch in der Praxis notwendig, sondern bei Praxen, in denen der/die Arbeitgeber:in schon als Patient:in bekannt ist, ist auch eine Krankschreibung übers Telefon möglich.
Zurück zur Krankmeldung: Auch für die Dauer bzw. die Fristen können im Arbeitsvertrag abweichende Regelungen festgelegt werden. Es kann schon früher eine ärztliche Krankschreibung gefordert werden oder in Ausnahmefällen ist eine Krankmeldung nicht möglich, sondern nur eine Krankschreibung durch den Arzt. Selten ist es für Arbeitnehmer:innen möglich sich länger als 3 Tage eigenständig krank zu melden.
Unterschied zwischen Krankmeldung und Krankschreibung
Wie oben schon angesprochen unterscheidet sich eine Krankschreibung von der Krankmeldung darin, dass eine Krankmeldung durch den Arbeitnehmer:in (oder eine dritte Person) selbstständig vorgenommen werden kann und es nicht festgelegt ist, auf welchem Weg der Arbeitgeber informiert werden muss. Außerdem gilt die Krankmeldung, wenn es im Arbeitsvertrag keine weiteren Abweichungen gibt für maximal 3 Tage. Die Krankschreibung auf der anderen Seite wird durch einen Arzt oder Ärztin beantragt und gilt so lange, wie der Arzt oder die Ärztin die Krankschreibung ausschreibt.
Fazit
Zusammengefasst lässt sich sagen, dass die Krankmeldung ein einfacher, aber wichtiger Prozess in der Kommunikation zwischen Arbeitnehmer
und Arbeitgeber ist. Sie dient dazu, den Arbeitgeber frühzeitig über die Arbeitsunfähigkeit zu informieren, wobei gesetzlich keine spezifischen Vorgaben zum Kommunikationsweg bestehen. Arbeitnehmer
sind maximal drei Tage eigenständig entschuldigt, während bei längerer Abwesenheit eine ärztliche Krankschreibung erforderlich wird. Abweichungen und detailliertere Regelungen zur Form der Krankmeldung und der Krankschreibung können im Arbeitsvertrag festgehalten sein. Ein klares Verständnis dieser Prozesse hilft, Missverständnisse zu vermeiden und sorgt für eine reibungslose Kommunikation im Krankheitsfall.
Wann muss man sich krank melden?
Arbeitnehmer müssen sich unverzüglich, also möglichst am ersten Krankheitstag, beim Arbeitgeber krank melden. Die Meldung sollte so früh wie möglich erfolgen, damit der Arbeitgeber rechtzeitig über die Abwesenheit informiert ist.
Wie lange darf man krank sein ohne eine Krankschreibung?
In der Regel dürfen Arbeitnehmer bis zu drei Kalendertage ohne ärztliche Krankschreibung fehlen. Dauert die Krankheit länger, muss spätestens ab dem vierten Tag eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden, sofern der Arbeitsvertrag keine anderen Vorgaben macht.
Darf man sich krank melden, wenn das Kind krank ist?
Ja, Arbeitnehmer dürfen sich abwesend melden, wenn das Kind krank ist und ihre Betreuung erfordert. Dies kann über das sogenannte Kinderkrankengeld abgedeckt werden, das in Deutschland gesetzlich geregelt ist und an die Krankenkasse gemeldet wird.
Was ist der Unterschied zwischen Krankmeldung und Krankschreibung?
Die Krankmeldung erfolgt durch die Arbeitnehmer selbst und gilt meist für die ersten drei Krankheitstage. Die Krankschreibung hingegen ist eine ärztliche Bescheinigung, die ab dem vierten Tag oder bei längerem Krankheitsverlauf notwendig ist, um die Arbeitsunfähigkeit nachzuweisen.