Elternzeit: Voraussetzungen, Anspruch, Arbeit während der Elternzeit

Grundlegendes zur Elternzeit

Die Elternzeit ist eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit, die Eltern ermöglicht, sich der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder zu widmen. Die Elternzeit ist gesetzlich festgelegt.

Jeder Elternteil kann bis zu 3 Jahre Elternzeit nehmen, die in bis zu drei Abschnitte aufgeteilt werden kann.

Voraussetzungen und Anspruch

Da sich der Begriff der Eltern eines Kindes sehr weit fasen lässt und damit nicht immer die leiblichen Eltern des Kindes gemeint sind wird auch der Anspruch auf Elternzeit geregelt sowie die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit dieser Anspruch geltend gemacht werden kann. Anspruch haben leibliche Eltern, Adoptiveltern und Pflegeeltern ab der Aufnahme des Kindes. Wann genau die Elternzeit genommen werden muss umfasst eine breite Spanne. Es muss nicht zwingend direkt nach der Geburt des Kindes genommen werden. Elternzeit kann ab der Geburt bis zum 8. Geburtstag des Kindes genommen werden.

Da es sich bei der Elternzeit um einen längeren Zeitraum handelt, in dem nicht gearbeitet wird  auch geregelt, dass der Arbeitgeber rechtzeitig über die Elternzeit informiert werden muss. Für Kinder unter 3 Jahren muss die Elternzeit mindestens 7 Wochen vor Antritt beim Arbeitgeber gemeldet werden. Selbstverständlich kann zu dieser Zeit nicht auf den Tag genau geplant werden. Bis zum Zeitpunkt der Geburt wird vom vorausgesagten Geburtstag des Kindes ausgegangen. So bleibt dennoch genug Zeit, um die nötigen Vorkehrungen mit Vorgesetzten und Kollegen zu treffen. Sollte die Elternzeit zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch genommen werden, gelten andere Fristen. Für Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes beträgt die Frist 13 Wochen.

Flexibilität und Rückkehr

Wie oben schon geschrieben, beträgt der maximale Anspruch auf die Elternzeit 3 Jahre Auszeit vom Berufsleben. Je nach Familiensituation und der beruflichen Verpflichtungen der Elternteile kann es von Vorteil sein, diese 3 Jahre nicht direkt in einem zu nehmen, sondern in mehreren Abschnitten. So gibt es beispielsweise die Möglichkeit der Aufteilung der Elternzeit, damit sich die Eltern abwechseln können und nicht über einen zu langen Zeitraum von der Arbeit fehlen möchten. Elternzeit kann in bis zu drei Abschnitte aufgeteilt werden. Ein dritter Abschnitt nach dem 3. Geburtstag kann vom Arbeitgeber abgelehnt werden, wenn betriebliche Gründe dagegen sprechen. In diesem Fall muss der Arbeitgeber aber einen guten Grund angeben.

Unabhängig von der gewählten Länge der Elternzeit und in wie vielen Abschnitten sich die Eltern Zeit für das Kinde genommen haben. Bleibt man währenddessen beim gleichen Unternehmen gibt es auch eine Arbeitsplatzgarantie. Nach der Elternzeit haben Eltern in der Regel Anspruch auf ihre vorherige oder eine gleichwertige Position mit demselben Verdienst.

Auch bereits bestehende Urlaubstage bleiben bestehen, jedoch wird während der Elternzeit meist kein neuer Urlaub erworben. Im Arbeitsvertrag kann natürlich von diesen Regelungen etwas abgewichen werden. Sollte es jedoch nicht explizit geändert worden sein, gilt es so.

Arbeit während der Elternzeit

Nicht alle Eltern möchten während der Elternzeit voll auf die Arbeit verzichten, sondern unter Umständen nur weniger Arbeiten und weiterhin die Möglichkeit nutzen Geld zu verdienen oder im Unternehmen mitzuhlefen. Eltern können während der Elternzeit bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. Für Kinder, die vor dem 1. September 2021 geboren wurden, liegt die Grenze bei 30 Stunden. Unter bestimmten Bedingungen (u.a. Arbeitsverhältnis von mind. 6 Monaten, Firma mit über 15 Mitarbeitern) kann der Arbeitgeber sogar verpflichtet werden, eine Teilzeitbeschäftigung zuzulassen. Es sollte aber meist auch im Interesse des Arbeitgebers sein, die Eltern weiterhin für eine verringerte Anzahl an Stunden im Unternehmen zu haben.

Während der Elternzeit gilt ein gesetzlicher Kündigungsschutz. Eine Kündigung ist nur in Ausnahmefällen zulässig.

Wichtige Hinweise

Vertragsbedingte Unterschiede: In Arbeitsverträgen können spezielle Regelungen festgelegt sein, die von den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen abweichen.

Fazit

Die Elternzeit in Deutschland schafft einen strukturierten Rahmen, der es Eltern ermöglicht, ihre beruflichen Verpflichtungen mit den Anforderungen der Kinderbetreuung zu vereinbaren. Durch klar definierte Ansprüche und flexible Regelungen können Mütter und Väter individuell entscheiden, wie sie ihre Elternzeit gestalten – sei es durch eine Auszeit oder eine Teilzeitoption während der Elternzeit. Der gesetzliche Schutz und die Arbeitsplatzgarantie stärken dabei die Sicherheit, nach der Elternzeit ins Berufsleben zurückzukehren. Die Elternzeit bietet so eine wertvolle Möglichkeit, die Familienzeit ohne langfristige berufliche Einbußen zu gestalten und individuell an die Bedürfnisse der Familie anzupassen.

Wie lange geht die Elternzeit?

Die Elternzeit beträgt maximal 3 Jahre pro Elternteil und kann bis zum 8. Geburtstag des Kindes in bis zu drei Abschnitten genommen werden.

Wann kann man Elternzeit beantragen?

Die Elternzeit muss mindestens 7 Wochen im Voraus beantragt werden, wenn das Kind unter 3 Jahren ist; ab dem 3. Geburtstag gilt eine Frist von 13 Wochen.

Wann beginnt die Elternzeit?

Für leibliche Mütter beginnt die Elternzeit direkt nach dem Mutterschutz von 8 Wochen; für den anderen Elternteil kann sie ab der Geburt des Kindes starten.

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