Minijob: Grenze, Vergleich zu anderen Beschäftigungsformen, Tipps & Tricks

Ein Minijob, offiziell auch geringfügige Beschäftigung genannt, ist in Deutschland eine Form der Beschäftigung, bei der Arbeitnehmende einen maximal definierten Betrag pro Monat verdienen dürfen. Die aktuelle Minijob-Grenze in Deutschland liegt seit dem 1. Januar 2025 bei 556 Euro pro Monat. Zuvor lag sie bei 538 Euro (vorher 450 Euro). Diese Form der Anstellung zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass sie sowohl für Unternehmen als auch Beschäftigte besonders attraktive Bedingungen hinsichtlich Steuern und Sozialabgaben schafft.

Relevante Merkmale

Aus Sicht eines Unternehmens bedeutet eine Beschäftigung als Minijob vor allem reduzierte Sozialversicherungsbeiträge und einen geringeren administrativen Aufwand bei der Lohnabrechnung, verglichen mit einer Normalbeschäftigung. Arbeitnehmer profitieren von der Steuerfreiheit und teilweise geringerem Verwaltungsaufwand bei der Einkommensteuererklärung. Unternehmen sollten jedoch die exakten Bedingungen kennen und diese akribisch einhalten, um Nachteile oder Risiken zu vermeiden.

Abgrenzung und relevante Merkmale in der Übersicht:

  • Monatliche Verdienstgrenze: maximal 556 Euro pro Monat (Stand 2025)
  • Möglichkeit der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht (opt-out)
  • Keine Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherungspflicht für Arbeitnehmende
  • Pauschalabgaben durch den Arbeitgeber:
    • Krankenversicherung pauschal 13 % (nur bei gesetzlich Versicherten)
    • Rentenversicherung pauschal 15 %
    • Steuern (Lohnsteuer, Kirchensteuer) pauschal 2 %. Diese Pauschale deckt die Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer ab, falls der Minijobber kirchensteuerpflichtig ist.
  • Urlaubsanspruch und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall verpflichtend
  • Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn

Minijob: Rechtliche Rahmenbedingungen

Wenn Sie als Unternehmen Mitarbeitende im Rahmen eines Minijobs beschäftigen, sind insbesondere rechtliche Verpflichtungen zu beachten, um Risiken für die Arbeitgeberseite zu vermeiden:

  • Arbeitsvertrag: Für Minijob-Arbeitnehmer sind schriftliche Arbeitsverträge ratsam, um Rechte und Pflichten klar festzulegen.
  • Meldungen: Unternehmen sind verpflichtet, Minijobber bei der Minijob-Zentrale anzumelden und die entsprechenden Meldungen regelmäßig einzureichen.
  • Dokumentationspflichten: Die Arbeitszeiten aller Minijobber, insbesondere Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeiten, sind vollständig aufzuzeichnen. Dies ist besonders wichtig im Rahmen der gesetzlichen Mindestlohnpflicht. Verstöße gegen die korrekte Dokumentation sind mitunter mit empfindlichen Geldbußen belegt.
  • Einhaltung des Mindestlohns: Unternehmen müssen prüfen, dass der gesetzliche Mindestlohn eingehalten wird. Überschreitungen der Geringfügigkeitsgrenze durch Erhöhung des Mindestlohns erfordern rechtzeitig die Anpassung der Arbeitszeit bzw. Vergütung, um den Status der Beschäftigung nicht zu gefährden.
  • Urlaub und Entgeltfortzahlung: Minijobber haben genauso Anspruch auf bezahlten Urlaub sowie auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Weitere rechtliche Aspekte: Was Sie zusätzlich beachten sollten

Neben den bereits genannten rechtlichen Bedingungen, sollten Unternehmen unbedingt die folgenden Aspekte berücksichtigen, um bei Minijobs rechtlich einwandfrei aufgestellt zu sein:

  • Arbeitszeitgesetz: Auch für Minijobber sind die gesetzlichen Vorgaben zu Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten und Pausen strikt einzuhalten.
  • Gleichbehandlungsgrundsatz: Geringfügig beschäftigte Mitarbeitende dürfen nicht schlechter behandelt werden als vergleichbare Voll- oder Teilzeitbeschäftigte, etwa in Bezug auf Arbeitsbedingungen oder betriebliche Vergünstigungen.
  • Kündigungsschutz: Minijobber genießen grundsätzlich denselben gesetzlichen Kündigungsschutz wie reguläre Angestellte, inklusive Regelungen zum Mutterschutz und besonderen Kündigungsschutz bei Elternzeit.
  • Unfallversicherung: Alle Minijobber sind über den Arbeitgeber gesetzlich unfallversichert; die Beitragspflicht hierfür obliegt ausschließlich dem Arbeitgeber.
  • Befristung von Verträgen: Befristete Beschäftigungen müssen klar dokumentiert und rechtzeitig verlängert oder schriftlich beendet werden. Eine unzulässige Befristung führt automatisch zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis.

Durch Beachtung dieser weiteren rechtlichen Vorgaben sichern Sie nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Standards, sondern minimieren auch das Risiko möglicher arbeitsrechtlicher Auseinandersetzen und kostspieliger Sanktionen.

Ausgestaltungsmöglichkeiten für Unternehmen: Flexibilität, Chancen und Grenzen

Durch ihre sehr flexible Ausgestaltung bieten Minijob-Verhältnisse attraktive Möglichkeiten für Unternehmen, beispielsweise bei schwankenden Auftragslagen oder für saisonale Einsätze. Darüber hinaus stärken sie die Vereinbarkeit von Familie oder Studium mit Berufstätigkeit.

Die Vorteile im Überblick:

  • Flexible Deckung geringfügiger Tätigkeiten
  • Praktische Möglichkeit, saisonale Auftragsspitzen kosteneffizient aufzufangen
  • Bindung an das Unternehmen auch bei nur geringem Beschäftigungsbedarf
  • Erhöhte organisatorische Flexibilität und Steuerbarkeit der personellen Ressourcen
  • Aufbau eines Talentpools, z. B. Studierende, die später fest angestellt werden können

Nachteile hingegen bestehen vor allem in:

  • Begrenzter Arbeitszeit und daher möglicher erhöhter Fluktuation
  • Begrenzter Bindung und Integration der Beschäftigten ins Unternehmen
  • Notwendigem administrativem Aufwand trotz Einhaltung der Verdienstgrenzen

Minijob: Vor- und Nachteile für Arbeitgeber

Minijobs sind eine beliebte Beschäftigungsform in vielen Branchen – von Gastronomie über Einzelhandel bis hin zum Dienstleistungssektor. Für Arbeitgeber bieten sie eine flexible Möglichkeit, Personalengpässe zu überbrücken und saisonale Schwankungen abzufangen. Doch neben den Vorteilen wie geringeren Lohnnebenkosten und einfacherem Zugang zu Arbeitskräften gibt es auch Herausforderungen, etwa beim Verwaltungsaufwand oder in Bezug auf rechtliche Vorgaben.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Vor- und Nachteile für Arbeitgeber in tabellarischer Form:

Vorteile für Arbeitgeber Nachteile für Arbeitgeber
  • Flexibler und kostengünstiger Einsatz
  • Weniger Lohnnebenkosten
  • Einfachere Planung saisonaler Kapazitäten
  • Chance zur Mitarbeitergewinnung und -bindung, insbesondere Studierende
  • Höherer Verwaltungsaufwand in der Abrechnung
  • Begrenzte Arbeitszeiten und Einsatzmöglichkeiten
  • Geringere Mitarbeiterbindung und Loyalität
  • Risiko der Fehleinschätzung der Minijob-Regelungen

Rentenversicherung und Opt-out-Möglichkeit beim Minijob

Wichtig zu wissen ist für Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer, dass Minijobs grundsätzlich rentenversicherungspflichtig sind. Arbeitnehmende können allerdings auf Antrag davon befreit werden (Opt-out). Da jede Entscheidung zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht langfristige Konsequenzen für die Beschäftigten hat, sollten HR-Abteilungen ihre Minijobber aktiv informieren und darin begleiten. Wird auf die Rentenversicherungspflicht nicht verzichtet, zahlen Arbeitnehmer derzeit individuell einen ergänzenden Beitrag von 3,6 % (Differenz zwischen dem pauschalen Arbeitgeber-Beitrag von 15 % und dem vollen Beitragssatz von 18,6 %).

Personalstrategische Überlegungen beim Einsatz von Minijobbern

Insbesondere aus personalstrategischer Sicht sollten Unternehmen prüfen, ob und wann sich der Einsatz von Minijobbern langfristig wirtschaftlich auszahlt und sinnvoll ist.

Ein Minijob eignet sich vor allem in folgenden Fällen:

  • Punktueller, zeitlich begrenzter Bedarf an zusätzlichen Arbeitskräften
  • Übernahme relativ einfacher und bei Bedarf flexibel anpassbarer Tätigkeiten
  • Zur Überbrückung unsicherer Beschäftigungssituationen, etwa in Krisenzeiten
  • Gezielte Nachwuchsgewinnung, indem beispielsweise Studierende als Minijobber langfristig ans Unternehmen gebunden und entwickelt werden

Andererseits sollten Unternehmen kritisch hinterfragen, wann der Einsatz von Minijobbern möglicherweise weniger Sinn macht, etwa:

  • wenn dauerhafter Bedarf und regelmäßige Überschreitung der geringfügigen Grenze vorliegen (Gefahr der Nachzahlungen bei Betriebsprüfung)
  • bei Aufgaben, die eine intensive Einarbeitung und Qualifizierung erfordern
  • wenn Mitarbeiterbindung und Kulturentwicklung zu den Unternehmenszielen gehören

Zusammengefasst sollte der Minijob gezielt und strategisch eingesetzt sowie regelmäßig im HR-Kontext überprüft werden.

Ausblick: Entwicklungen und Trends beim Thema Minijob

Unternehmen sollten die gesetzlichen Entwicklungen rund um Minijobs stets im Auge behalten, da sich gesetzliche Grenzen und Rahmenbedingungen regelmäßig verändern können. Insbesondere steigender Mindestlohn und modifizierte Höchstverdienstgrenzen verlangen dabei regelmäßige Kontrollen und Anpassungen in Unternehmen.

Aktuelle Trends, wie zum Beispiel:

  • Zunehmende Flexibilisierung der Arbeitsmärkte und –zeiten
  • Genereller Fachkräftemangel und Suche nach flexiblen Einsatzformen
  • Neue Arbeitswelten und hybride Beschäftigungsformen
  • Digitalisierung der HR-Systeme, etwa Zeiterfassungssysteme führen dazu, dass das Thema Minijob auch zukünftig aktuell bleiben wird. Durch frühzeitige Berücksichtigung dieser Entwicklungen und eine strategische Einbindung ins HR-Konzept kann Ihr Unternehmen bestmöglich von den Bedingungen profitieren und mögliche Risiken minimieren.

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Minijobs im Vergleich zu anderen Beschäftigungsformen: Vor- und Nachteile kompakt dargestellt

Im Vergleich zu anderen Beschäftigungsformen, wie Teil- oder Vollzeitarbeit, bieten Minijobs charakteristische Vorteile, bringen jedoch auch eindeutige Nachteile mit sich. Hier eine Tabelle mit den wichtigsten Vor- und Nachteilen für Arbeitgeber im Überblick.

Vorteile der Minijobs Nachteile der Minijobs
  • Reduzierte Sozialversicherungsabgaben
  • Flexibler Einsatz bei saisonalen oder projektbezogenen Bedarfen
  • Möglichkeit zur Talentrekrutierung und –entwicklung
  • Einfache Integration neuer Mitarbeitergruppen
  • Begrenzte Arbeitszeiten und Einkommensgrenzen
  • Tendenziell geringere Mitarbeiterbindung
  • Potenziell höhere Fluktuationsrate
  • Trotz Vereinfachung weiterhin administrativer Aufwand

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur rechtskonformen Umsetzung von Minijobs

Um den Minijob in Ihrem Unternehmen bestmöglich zu integrieren und rechtssicher umzusetzen, sollten folgende Schritte beachtet werden:

1. Bedarf und Einsatz klar definieren: Prüfen Sie vorab den tatsächlichen betrieblichen Bedarf und definieren Sie klare Einsatzgebiete und Arbeitszeiten.

2. Schriftliche Arbeitsverträge aufsetzen: Erstellen Sie schriftliche Arbeitsverträge, die sämtliche wichtigen Vereinbarungen und Rahmenbedingungen eindeutig regeln (Vergütung, Urlaub, Arbeitszeiten, Tätigkeitsbeschreibung).

3. Anmeldung und Fristen beachten: Melden Sie neue Minijobber unmittelbar bei der Minijob-Zentrale an und stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Meldungen regelmäßig und fristgerecht erfolgen.

4. Zeiterfassung konsequent umsetzen: Implementieren Sie eine lückenlose Zeiterfassung, um die Anforderungen hinsichtlich Mindestlohn und Geringfügigkeitsgrenze nachweisbar einzuhalten.

5. Aufklärung über Rechte der Beschäftigten: Informieren Sie Beschäftigte umfassend über ihre Rechte, insbesondere im Zusammenhang mit Urlaubsanspruch, Krankheit, Rentenversicherung sowie Opt-out-Möglichkeiten.

6. Laufende Überprüfung und Anpassung: Überprüfen Sie regelmäßig bestehende Minijob-Verhältnisse auf Einhaltung aller gesetzlichen Rahmenbedingungen und passen Sie diese gegebenenfalls zeitnah an aktuelle Veränderungen der Rechtslage oder der Beschäftigungssituation an.

Tipps & Tricks für den erfolgreichen Umgang mit Minijobs im Unternehmen

Um den Einsatz von Minijobs erfolgreich und rechtssicher zu gestalten, haben wir einige hilfreiche Tipps & Tricks zusammengestellt, die Sie sofort praktisch anwenden können:

  • Prüfen Sie regelmäßig, ob Gehaltsanpassungen durch Mindestlohnsteigerungen notwendig sind und passen Sie Verträge rechtzeitig an.
  • Nutzen Sie digitale HR-Tools für die Arbeitszeitdokumentation und standardisierte Meldeverfahren, um Fehler und Aufwand zu reduzieren.
  • Kommunizieren Sie proaktiv mit Minijob-Beschäftigten über deren Rentenversicherungspflicht sowie Opt-out-Möglichkeiten, um Entscheidungen transparent zu begleiten.
  • Erstellen Sie Checklisten für die Einstellungen und monatlichen Prüfungen der Verdienstgrenzen, um kein Risiko einer nachträglichen Beitragspflicht einzugehen.
  • Sensibilisieren Sie Ihre Führungskräfte zu den rechtlichen Gegebenheiten und personalstrategischen Vorteilen von Minijobs durch regelmäßige Schulungen.
  • Halten Sie regelmäßigen Kontakt zu Minijobbern, etwa durch Einblicke ins Unternehmensgeschehen und Einbindung in Kommunikation, um deren Bindung und Integration aktiv zu stärken.

Fazit

Die Beschäftigung von Mitarbeitenden auf Minijob-Basis bietet Unternehmen eine attraktive Möglichkeit, flexibel auf saisonale oder projektbezogene Bedarfe zu reagieren und spezifische Zielgruppen, wie Studierende oder Wiedereinsteigende, einzubinden. Dennoch bergen Minijobs auch Herausforderungen, vor allem in Hinblick auf administrative Erfordernisse, rechtliche Regulierungen und langfristige Mitarbeiterbindung. Entscheidend für den erfolgreichen Einsatz dieser Beschäftigungsform ist daher ein strukturiertes Vorgehen: klare Vereinbarungen, transparente Kommunikation und regelmäßige Überprüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen sind essenziell. Daneben trägt die Einführung digitaler Systeme zur Unterstützung von Zeiterfassung und Personalverwaltung maßgeblich dazu bei, mögliche Risiken zu minimieren und Prozesse effizient zu gestalten. Durch strategisches und vorausschauendes Handeln sowie die konsequente Einhaltung rechtlicher Vorgaben schöpfen Unternehmen alle Vorteile der geringfügigen Beschäftigung optimal aus und vermeiden zugleich typische Stolpersteine. Somit bleibt der Minijob ein relevantes und effektives Instrument in der modernen HR-Praxis.

Was gilt als Minijob?

Ein Minijob, auch geringfügige Beschäftigung genannt, ist eine Anstellung mit maximal 520 Euro monatlichem Verdienst, bei der vereinfachte sozialversicherungs- und steuerrechtliche Regelungen gelten.

Welche Sozialversicherungsbeiträge zahlt der Arbeitgeber bei Minijobs?

Der Arbeitgeber leistet pauschal 13 % zur Krankenversicherung (wenn der Minijobber gesetzlich krankenversichert ist), 15 % zur Rentenversicherung.

Haben Minijobber Anspruch auf bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?

Ja, geringfügig Beschäftigte haben denselben gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall wie regulär Beschäftigte.

Was bedeutet Opt-out bei der Rentenversicherung im Minijob?

Minijobs sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig; Beschäftigte können auf Antrag von der Beitragspflicht befreit werden (Opt-out), wodurch sie den Eigenanteil von aktuell 3,6 % sparen.

Wie können Unternehmen Minijobs rechtssicher umsetzen?

Unternehmen sollten schriftliche Arbeitsverträge abschließen, Arbeitszeiten genau dokumentieren, Mitarbeitende bei der Minijob-Zentrale melden und regelmäßig die Einhaltung von Verdienstgrenzen und Mindestlohn prüfen.